Schritt für Schritt

Hundstorfer beendet Hacklerregelung

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Ab 2014 will der Sozialminister die teure Pensionsregelung auslaufen lassen.

Die Hacklerregelung läuft aus, wenn auch langsam. Das hat SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer Donnerstagabend klar gestellt. Seinen Plänen zu Folge wird ab 2014 das Antrittsalter bei dieser privilegierten Pensionsart um jeweils sechs Monate angehoben, bis 62 bei Männern bzw. 57 bei Frauen erreicht ist. Damit ist man dann in der Altersstufe der so genannten Korridorpension und muss auch Abschläge in Kauf nehmen, freilich nicht so hohe wie normale Früh(=Korridor)pensionisten.

Früh in Rente ohne Abzug
Derzeit sieht die Hacklerregelung vor, dass Männer mit 60 und Frauen mit 55 in den Ruhestand treten können, wenn sie 45 bzw. 40 Beitragsjahre vorweisen. Zusätzlicher Vorteil gegenüber den anderen Pensionsarten ist, dass keinerlei Abschläge anfallen.

1,5 Mrd. für 5 Jahre
Diese Pension ist freilich teuer. Bei der Verlängerung der Hacklerregelung bis 2013 kurz vor der letzten Nationalratswahl war man noch von Mehrkosten für die Periode 2009-2013 von 948 Millionen ausgegangen. Ein Jahr später evaluierte man diese Zahlen und kam plötzlich auf 1,51 Milliarden.

Grund dafür ist, dass die Hacklerregelung noch mehr in Anspruch genommen wurde als erwartet, was vor allem dadurch zu Stande kam, dass nun auch Zeiten des Krankengeldes und bestimmte Ausbildungszeiten in der Landwirtschaft als Beitragszeiten akzeptiert wurden, womit man leichter auf die 40 bzw. 45 Jahre kommt.

Beamte als Hackler in Pension
Profiteure der Hacklerregelung sind übrigens im Regelfall nicht die Hackler. Denn nur 19 Prozent der voriges Jahr in Pension gegangenen Arbeiter kamen über diese Langzeitversichertenregelung in den Ruhestand. Bei den Angestellten waren es dagegen 38 Prozent. Einen gewaltigen Anstieg gab es bei den Bauern zwischen 2008 und 2009 von sieben auf rund 30 Prozent. Spitzenreiter sind die öffentlich Bediensteten, für die allerdings nur Zahlen aus dem vorletzten Jahr vorliegen. Da waren 42 Prozent aller neuen Beamtenpensionisten "Hackler".

Schrittweise zur klassischen Frühpension
Nunmehr will Hundstorfer der Hacklerregelung ein Ende bereiten. Ob die Altersanhebung nun wie von ihm gewünscht in Schritten von sechs Monaten kommt, ist noch Gegenstand von Gesprächen zwischen Regierung und Sozialpartnern. Am neuen Antrittsalter 62 will der Minister allerdings nicht rütteln. Am Ende steht jedenfalls eine Fusion mit der Korridorpension, der Nachfolgerin der klassischen Frühpension. Allerdings werden die "Hackler" niedrigere Abschläge leisten müssen, die von Jahrgang zu Jahrgang anwachsen. Dieser Vorteil gegenüber normalen Korridorpensionisten erklärt sich daraus, dass man letztere Pensionsform schon mit 37,5 Versicherungsjahren in Anspruch nehmen kann.

Schwerarbeiterpension leichter zugänglich
Während bei der Hacklerregelung also Einschnitte drohen, will der Sozialminister die Schwerarbeiterpension ein wenig öffnen. Manche nicht berücksichtigte Gruppen wie Hilfsarbeiter sollen die Möglichkeit erhalten, von diese Pensionsregelung profitieren zu können. Überlegt wird noch, ob auch jener Passus geändert wird, wonach Schwerarbeit zeitlich so definiert ist, dass sie in zehn der letzten 20 Jahre vor Pensionsantritt geleistet worden sein muss. Derzeit sieht die wegen der günstigeren Hacklerregelung selten genutzte Schwerarbeiterregelung die Möglichkeit vor, mit 60 mit dem begünstigen Abschlag von 1,8 Prozent pro Jahr in den Ruhestand treten zu können. Voraussetzung ist das Vorliegen von 45 Versicherungsjahren.

Neues bei der Invalidenpension
Ebenfalls noch im Pensionspaket enthalten ist die Invaliditätspension. Ein Antrag auf diese soll künftig mit einem Ansuchen auf Rehab verpflichtend verbunden sein. Aufgeweicht werden soll bei der I-Pension der Berufsschutz für Facharbeiter, die nach derzeitiger Gesetzeslage statt dem Pensionsantritt nur einen Job annehmen müssen, der jenem ähnlich ist, der während der vergangenen 15 Jahre ausgeübt wurde. Verbesserungen dürfen dafür ungelernte Arbeiter erhoffen, die derzeit unabhängig von ihrer Vortätigkeit jeder Arbeit nachgehen müssen, die sie gesundheitlich noch ausüben können.

Vehement widersprochen wird von Hundstorfer immer wieder aufkommenden Vorwürfen, wonach die Österreicher in die Invaliditätspension flüchten würden. Bei einer durchschnittlichen I-Pension von 1.021 Euro bei Männern bzw. 671 bei Frauen könne man davon sicher nicht sprechen. Zusätzlich werde eine Invaliditätspension im Schnitt nur 17 Jahre bezogen, andere Pensionen aber 22 Jahre.

Beschluss noch heuer geplant
Wann diese umfassende Pensionsreform beschlossen wird, ließ der Sozialminister offen. Wenn es nach ihm ginge, könnte es auch noch vor dem Sommer sein, einen Beschluss werde es aber jedenfalls noch heuer geben. Freilich wollte Hundstorfer nicht garantieren, dass es vor den brisanten Landtagswahlen im Herbst in der Steiermark und in Wien so weit sein wird. Einzelne Punkte scheinen bisher überhaupt nicht recht ausgereift. Recht allgemein kündigte der Minister etwa an, dass er auch Bonussysteme andenke, um die Österreicher länger im Arbeitsleben zu halten, womit automatisch das faktische Pensionsalter anstiege.

Spindelegger fordert konkreten Entwurf
Für ÖAAB-Chef Michael Spindelegger ist mit diesen Plänen "die Katze aus dem Sack". "Die Hacklerregelung wird verschlechtert - und zwar massiv", so Spindelegger. Schuld daran ist für den Außenminister die SPÖ, die vor der Wahl 2008 eine Ausweitung der Beitragszeiten beschlossen habe, die dazu geführt habe, dass nun durch den höheren Zuspruch die ganze Regelung in Frage gestellt werde: "Schade, weil damit die ganze Regelung in Misskredit geraten ist."

Spindelegger hätte es für vernünftiger gehalten, wenn es beim Auslaufen der Hacklerregelung einfach eine zehnjährige Übergangsfrist gegeben hätte, wie das von der ÖVP 2008 vorgeschlagen worden sei. Der Alleingang der SPÖ von damals werde nun zum Verhängnis und habe auch nicht dazu geführt, dass mehr echte "Hackler" von der Regelung profitieren konnten.

Der ÖAAB-Chef verlangt vom Sozialminister, möglichst rasch einen konkreten Gesetzesentwurf auf den Tisch zu legen, gebe es doch bisher nur eine "in vagen Umrissen skizzierte Lösung".

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