Über Antrag von Heinz-Christian Strache veröffentlichen wir nachstehendes Urteil
Im Namen der Republik
Durch die Veröffentlichung vom 15.4.2025 auf www.oe24.at mit der Überschrift „Ex-Weggefährte redet – Schwerer Vorwurf: Strache soll bei Begräbnis seiner Mutter abkassiert haben“ und dem weiteren Inhalt, der Wiener Unternehmer Adnan „Danny“ Khan erhebe in seiner „Abrechnung mit HC Strache“ schwere Vorwürfe, Strache habe nach bzw. bei dem Begräbnis seiner Mutter bei verschiedenen Bekannten in Summe 40.000 Euro abkassiert, soviel habe das Begräbnis laut Khan aber nie gekostet, Strache habe ihn um Geld für das Begräbnis gebeten, Khan habe Strache 10.000 Euro gegeben und danach erfahren, dass Strache insgesamt 40.000 Euro bei verschiedenen Leuten abkassiert habe, kurze Zeit danach habe Strache auf Ibiza gefeiert, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller Heinz-Christian Strache der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 Abs 1 MedienG). Für die dadurch erlittene persönliche Beeinträchtigung wurde die oe24 GbmH & Co KG als Medieninhaberin zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 113, am 28.10.2025