Ein vergleichsweise kleiner Betrag sorgt derzeit für große Aufregung: Der frühere Welt-Ärztechef Frank Ulrich Montgomery hat in Tirol Strafanzeige gegen einen Tankstellenbetreiber gestellt – wegen eines Differenzbetrags von nur 3,24 Euro.
Der Vorfall ereignete sich bereits am 9. März im Osttiroler Lienz. Montgomery, der während der Corona-Pandemie mit pointierten Aussagen wie der „Tyrannei der Ungeimpften“ für heftige Diskussionen sorgte, war dort auf der Suche nach günstigem Treibstoff. Per App fand er ein vermeintlich attraktives Angebot: Zunächst wurden 1,684 Euro pro Liter angezeigt, an der Tankstelle selbst sogar 1,599 Euro auf der Preistafel.
Doch an der Zapfsäule folgte die Überraschung: Statt des beworbenen Preises wurden plötzlich 1,999 Euro pro Liter verlangt. Montgomery brach den Tankvorgang nach 8,11 Litern ab, zahlte schließlich 16,21 Euro – und fühlte sich getäuscht. Den entstandenen Schaden bezifferte er später auf 3,24 Euro.
An dieser Tankstelle kam es zum Sprit-Streit
Schlagabtausch mit Betreiber
Wie die „Kleine Zeitung“ berichtet, verlangte der 73-Jährige an der Kasse einen Preisnachlass, der ihm jedoch verweigert wurde. Auch ein anschließendes Gespräch mit dem Betreiber brachte keine Einigung. Dieser erklärte demnach, die Preistafel sei „schon lange defekt“ – maßgeblich sei ausschließlich der Preis an der Zapfsäule. Montgomery hielt dagegen, dass eine fehlerhafte Anzeige zumindest kenntlich gemacht werden müsse.
Für den Mediziner war der Vorfall damit nicht erledigt. Er erstattete Anzeige wegen mutmaßlichen gewerbsmäßigen Betrugs und dokumentierte den Fall mit Fotos der Preistafel sowie der Tankquittung. Besonders brisant erschien ihm dabei eine spätere Beobachtung: Als er die Tankstelle wenig später erneut passierte, habe sich der angezeigte Preis verändert – für ihn ein Hinweis darauf, dass die Anzeige durchaus funktionstüchtig sei.
Der Geschäftsführer des Unternehmens, Thomas Diemling, wies die Vorwürfe zurück und lieferte eine andere Erklärung: Demnach sei lediglich eine Seite der Preistafel defekt gewesen, die andere hingegen funktionstüchtig.
Ob es tatsächlich zu rechtlichen Konsequenzen kommt, ist offen. Nach derzeitiger Rechtslage gilt in solchen Fällen grundsätzlich der Preis an der Zapfsäule als verbindlich. Entsprechend gering scheint auch das Interesse der örtlichen Polizei an einer strafrechtlichen Verfolgung zu sein.