Das sind die Strafen

Impfpflicht: Im Extremfall droht sogar Haft

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Mückstein hat Gesetz zur Impfpflicht fertig - bis 15. März müssen alle geimpft sein 

Am Sonntag sickerten erste Details und ein Entwurf für den Gesetzestext zur Impfpflicht durch, die ab 15. März 2022 in ganz Österreich gelten soll.

Offenbar haben sich die Koalitionspartner auf einige Kompromisse etwa beim Alter, ab dem das Gesetz angewendet wird, bei den Ausnahmen und bei den Terminen verständigt - dass dieser Entwurf in der vorliegenden Form bis zur Beschlussfassung im Parlament unverändert alle Hürden nimmt, gilt laut Insidern als unwahrscheinlich. Die Eckpunkte dürften freilich stehen:

Die Details - Mücksteins Impfpflicht-Hammer

Ab 14 Jahren. Vorgesehen ist die Impfpf licht ab 14 - für alle Menschen, die in Österreich den Wohnsitz haben, also auch für ausländische StaatsbürgerInnen.

Ausnahmen. Ausgenommen sind Schwangere, Personen, die nicht ohne Gefahr geimpft werden können und von einer Corona-Erkrankung Genesene für 180 Tage. Dafür braucht man aber ein ärztliches Attest eines Vertrags-oder Amtsarztes.

Termin für alle. Alle ungeimpften Personen werden per Brief von der Gesundheitsbehörde bis 15. Februar einen individuellen Impftermin bekommen. Die Zweitimpfung muss spätestens 42 Tage danach folgen, für den dritten Stich läuft eine Frist bis 270 Tage danach.

Strafen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen: Wer bis 15. März nicht geimpft wurde, muss alle drei Monate ohne weiteres Verfahren durch eine einfache Strafverfügung bis zu 600 Euro Strafe zahlen - also bis zu 2.400 Euro pro Jahr. Die Strafen können im Verwaltungsstrafverfahren durch eine Verordnung des Gesundheitsministers nach einem vorher festgelegten Raster sozial gestaffelt werden.

Ersatzfreiheitsstrafen. Finales Mittel: Wer nicht bezahlt, wird gepfändet. Scheitert auch die Pfändung, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. 

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