Öffnungsverordnung ist da!

Jetzt fix: So laufen die Corona-Lockerungen ab 10. Juni

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Mit 10. Juni längere Sperrstunde und mehr Spielraum bei Zusammenkünften.

Wien. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat die Verordnung für die nächsten Lockerungen in der Corona-Pandemie erlassen. Dazu gehört etwa die Ausweitung der Sperrstunde von 22 auf 24 Uhr, die Anhebung der Auslastung für Kultureinrichtungen von 50 auf 75 Prozent und die Aufhebung der Masken- und Abstandspflicht bei Zusammenkünften von bis zu acht Menschen.

Gestartet wird mit 10. Juni, also Donnerstag kommender Woche. Die Sperrstunde wird somit gleich zu Beginn des Wochenendgeschäfts auf 24 Uhr ausgeweitet. Kellner müssen aber auch im Freien weiter Maske tragen. Indoor sind maximal acht Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt. Diese Grenzen gelten auch bei Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch keine Maske vorgeschrieben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls nicht.

Folgend die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung im Detail:

Ab 3. Juni 2021 treten folgende Punkte in Kraft

  • Spezielle Regeln für Gelegenheitsmärkte, auf denen lediglich Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden („Verkaufs-Gelegenheitsmärkte“) kein 3-G-Nachweis (Getestet, Genesen, Geimpft) erforderlich und keine Kontaktdatenerhebung erforderlich

Ab 10. Juni 2021 treten folgende Punkte in Kraft 

Allgemein

  • Mindestabstand wird von 2 auf 1 Meter gesenkt
  • Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 gesenkt (dies gilt für Sport, Handel und Museen)
  • Die Maskenpflicht outdoor entfällt
  • In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und

Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden

Gastronomie

  • Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet
  • Indoor sind maximal 8 Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt.
  • Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien

Kultur

  • Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75%

Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, betreute Ferienlager

  • Anhebung der max. Teilnehmerzahl auf 50

Zusammenkünfte

  • Indoor: bis 8 Personen + Kinder zulässig
  • Outdoor: bis 16 Personen + Kinder zulässig
  • keine Abstands- und Maskenpflicht bei bis zu 8 Personen
  • Erhöhung der Anzeigepflicht. Diese gilt ab 17 Personen

Verkehr

  • Anhebung der Auslastung bei Seil- und Zahnradbahnen auf maximal 75%
  • Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben; ein 3-G-Nachweis ist erforderlich
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