Regierung macht ernst

Regierung: Härtere Strafen für Sex-Täter

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Koalitionschefs setzen Taskforce zur Verschärfung der Strafen bei Sexualdelikten ein. 

Im Koalitionspakt ist es schon angekündigt – die Koalitionschefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Heinz-Christian Strache (FPÖ) machen jetzt Ernst. Es geht um die Strafrechtsverschärfungen bei Sexualdelikten und Gewalt an Frauen und Kindern. Kurz argumentiert, dass es ein Ungleichgewicht bei den Strafen etwa für Vergewaltiger gebe: „Die Opfer leiden ein Leben lang unter diesen Verbrechen. Die Mindeststrafen sind zu niedrig, es gibt Urteile, wo die Menschen nur noch den Kopf schütteln. Wir wollen härter dagegen vorgehen und die Mindeststrafen anheben.“

Das sieht auch Strache so: „Wer sich an Frauen und Kindern vergeht, muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.“

Staatssekretärin soll jetzt das Gesetz ausarbeiten

Konkret soll Innenministeriums-Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) ein Gesetzespaket ausarbeiten, das Verschärfungen der Strafen bei sexuellen Übergriffen und Gewaltdelikten vorsieht. Sie war Richterin und soll Justizminister Josef Moser die Sache abnehmen, der ja derzeit die Staatsreform organisiert.

Kurz und Strache listen eine ganze Latte von Urteilen auf, die zu gering ausgefallen seien:

  • Vergewaltigung. Ein 10-jähriger Bub wird in Wiener ­Hallenbad vergewaltigt: Der OGH reduziert die Strafe von 7 auf 4 Jahre Haft.
  • 8 Kinder missbraucht. Ein 25-jähriger Kindergärtner aus dem Flachgau (Salzburg) hat acht Kinder teilweise schwer sexuell missbraucht – 2.160 Euro Geldstrafe und 18 Monate bedingt.

Doch nicht nur die Strafen sollen verschärft werden. Missbrauchstäter sollen auch leichter mit Berufsverboten (Arbeit mit Kindern) belegt werden können. (gü)

Diese Strafen ärgern Kurz und Strache

  • Vergewaltigung: Ein bis zehn Jahre Haft.
  • Geschlechtliche Nötigung: 6 Monate bis 5 Jahre.
  • Sex. Missbrauch von Unmündigen: 6 Monate bis 5 Jahre.
  • Pornografische Darstellung Minderjähriger: bis zu 3 Jahre (keine Mindeststrafe).
  • Sex. Missbrauch einer wehrlosen Person: 1 bis 10 Jahre.
  • Körperverletzung: bis zu 1 Jahr (keine Mindeststrafe).
  • Absichtliche schwere Körperverletzung: 1 bis 10 Jahre.

Aktueller Fall 1

Kurz nach der Landtagswahl wurde in Niederösterreich bekannt, was zuvor unter der Decke gehalten wurde: In einem kleinen Ort im Mostviertel war ein 57-jähriger Familien­vater verhaftet worden. Der SPÖ-Gemeinderat aus dem Bezirk Amstetten steht unter dringendem Verdacht, zwei seiner Enkelkinder sexuell missbraucht zu haben. Inzwischen werden vier weitere mögliche Missbrauchsfälle untersucht, die der Gemeindepolitiker verübt haben könnte. Er bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Eine Lehrerin, der sich eines der Mädchen anvertraut hatte, brachte den Fall ins Rollen. Bei einer Hausdurchsuchung stießen Polizisten im Keller des Bungalows des Verdächtigen auf ein regelrechtes Waffenarsenal. Dutzende von Pistolen und Gewehren wurden sichergestellt, dazu die passende Munition.

Außerdem droht dem Gemeinderat ein Verfahren wegen Wiederbetätigung. Er war offensichtlich leidenschaftlicher Sammler von NS-Devotionalien.

Aktueller Fall 2

Nur wenige Tage nach dem Amstettener Fall (siehe links) wanderte der nächste Politiker in U-Haft: Der Stadtrat (38) aus dem Bezirk Gänserndorf soll einen Buben (13) mit Cola und Computerspielen in seine Wohnung gelockt und sich anschließend an ihm vergangen haben. Das Opfer hatte sich seinen Eltern anvertraut, diese erstatteten Anzeige.

Die Partei hat den Mandatar sofort gefeuert, die Justiz untersucht 13 weitere Fälle. Der Stadtrat hat sich seit Jahren um Kinder gekümmert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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