Kurz-Stellungnahme

Jetzt wackelt Kronzeugenstatus von Thomas Schmid

Wird Thomas Schmid der Kronzeugenstatus aberkannt? Das fordert Ex-Kanzler Sebastian Kurz in einer ausführlichen Stellungnahme an WKStA und Justizministerium. 

Brisante Wende im Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz rund um die so genannte "Inseraten-Causa". Der Kronzeugenstatus von "Chat-Man" Thomas Schmid, auf dessen Aussagen die WKStA ihre gesamte Strategie aufbaut, gerät immer stärker ins Wanken. Diese Woche wurde bekannt, dass Schmid - er war Generalsekretär im Finanzministerium und ÖBAG-Chef - Kurz nach einem Auftritt in der ZiB2 am 6. Oktober 2021 eine SMS geschrieben hatte: "Das war ein sehr guter Auftritt. Mit Darlegung wie es wirklich war."  Kurz fordert mittels Urkundenvorlage, dass diese SMS in den Akt aufgenommen wird (was die WKStA bisher nicht getan hat). Das SMS stünde in krassem Widerspruch zu jenen belastenden Aussagen von Schmid, die er später gegenüber der WKStA getätigt habe, so die Argumentation von Kurz. 

Kurz fordert Aberkennung des Kronzeugenstatus von Thomas Schmid 

Der Ex-Kanzler legt gegen den Kronzeugen Schmid weiter nach: Wie nun bekannt wurde, haben die Kurz-Anwälte eine Stellungnahme an die WKStA und das Justizministerium eingebracht, in der sie detailliert darlegen, warum Schmid der Kronzeugenstatus gar nicht zustehe. Konkret fordert Kurz in dem Dokument, das oe24 vorliegt, den "Ausschluss der Kronzeugenstellung von MMag. Thomas Schmid". 

Schmid-Aussagen "falsch und widerlegt"

"Der Beschuldigte Schmid gab im Rahmen seiner Einvernahme an, dass Sebastian Kurz sich ihm gegenüber in einem Gespräch dafür verwendet haben will, dass es eine Gehaltserhöhung für seine Lebensgefährtin Mag. Susanne Thier geben solle und unterstellte ihm damit eine strafrechtlich relevante Handlung", heißt es in der Stellungnahme. Diese Aussage sei "nachweislich unrichtig. Es gab keine Gehaltserhöhung im Jahr 2016 für Mag. Susanne Thier. Diese falsche Aussage von MMag. Schmid wurde nach ihrem Bekanntwerden umgehend öffentlich (sowohl von Sebastian Kurz als auch dem Finanzministerium als Arbeitgeber von Mag. Susanne Thier) widerlegt. Schmid habe seine Aussage daraufhin vollständig relativiert. 

Eine derartig sofort widerlegte und sohin nachweislich falsche - und zudem im vorliegenden Fall selbst relativierte - Aussage würde einen Kronzeugenstatus nach § 209a StPO ausschließen, so die Argumentation der Kurz-Anwälte. In der Tat heißt es im Gesetz: "Als Beispiele, in denen die Anwendung der Kronzeugenregelung keinesfalls in Frage kommt sind zu nennen (...): Die angebotenen Informationen können umgehend als falsch widerlegt werden." 

Auch in den Fällen "Katholische Kirche" und "Sobotka/Alois Mock Institut" seien die Aussagen von Schmid falsch und widerlegt und von Schmid nur getätigt worden, um den Kronzeugenstatus zu erhalten. 

"Die inflationäre ,Revidierung' von Falschaussagen des Beschuldigten MMag. Schmid zeigt sich auch in zahlreichen weiteren Fällen (vgl. ua die falschen Angaben zum Faktum Ronny Pecik)", heißt es in der Stellungnahme weiter. Ein Großteil der von Schmid beschuldigten "Straftaten" sei in der Zwischenzeit bereits eingestellt oder vorab von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen worden. 

"Fehlender Ersatz des Schadens"

Schließlich argumentieren die Kurz-Anwälte in der Stellungnahme mit dem fehlenden Ersatz des Schadens. Hierbei sei "bei der Beurteilung des Tatbeitrags von MMag. Schmid der hohe verursachte Schaden miteinzufließen und in weiterer Folge die allfällige Möglichkeit einer Schadenswiedergutmachung näher zu betrachten". Und weiter: "Neben den fehlenden Grundvoraussetzungen für die Gewährung des Kronzeugenstatus, fehlt - soweit im Ermittlungsakt ersichtlich - derzeit jeglicher Nachweis einer etwaigen Schadenswiedergutmachung durch MMag. Schmid bzw. einer Bereitschaft diese "Bringschuld" zu erbringen, welche nach § 209a Abs 3 iVm § 200 Abs 3 StPO (...) notwendig wäre." 

Kronzeugenstatus für Schmid ausgeschlossen

Die Stellungnahme von Sebastian Kurz endet mit der Forderung, Schmid den Kronzeugenstatus abzuerkennen: "Neben den bereits mehrfach dargelegten fehlenden Grundvoraussetzungen, ist insbesondere aufgrund der oben dargestellten falschen Informationen/Aussagen von MMag. Schmid iSd 209a Abs 5 Z 2 StPO die Zuerkennung eines Kronzeugenstatus an MMag. Schmid ausgeschlossen". 

Viele Schmid-Aussagen ident mit Hausdurchsuchungsanordnung

Besonders brisant: Viele Aussagen von Schmid sind nahezu wortident mit Formulierungen aus der Hausdurchsuchungsanordnung vom September 2021. Schmid soll von der WKStA zudem Unterlagen zur "Vorbereitung" auf seine Aussage erhalten haben, angeblich als "Orientierungshilfe". 

Der Kronzeugenstatus des Hauptbelastungszeugen Thomas Schmid wackelt damit gewaltig - und damit auch das ganze Verfahren.

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