Diskrete Weisung am Samstagabend

Justiz-Skandal um Ibiza-Video

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Justizminister Jabloner verteidigt die Justiz, bestätigt aber seltsame Vorgänge.

Eine Anfragebeantwortung Jabloners an ­Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper zeigt, wie chaotisch die Spitze der Justiz vom ersten Tag an in die Ermittlungen des Ibiza-Videos eingriff.

■ Noch am Abend der Veröffentlichung des Ibiza-Videos am 18. Mai (Freitag) „ersuchte“ Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek die Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) um die „Prüfung des Videos auf einen sich allenfalls daraus ergebenden Anfangsverdacht einer Straftat“.

■ Rund 24 Stunden später – also Samstagabend (!) um 20.33 Uhr – verlangte Pilnacek von der OStA, „die Beischaffung des gesamten Bildmaterials in die Wege zu leiten“. Bereits „um 21.15 Uhr wurde das Mail an die Leiterin der WKStA (das ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft) weitergeleitet“.

■ Chaos und Aufsplittung. So schnell die Justiz zunächst reagierte – am Montag darauf fiel eine Entscheidung, die bis heute keiner versteht: Das Verfahren gegen Strache, Gudenus & Co. wurde der WKStA zugewiesen. Die Ermittlungen gegen die Macher des Ibiza-Videos – insbesondere gegen den Wiener Anwalt M. – bekam die Staatsanwaltschaft Wien. Die Behörden dürfen seitdem keine Auskunft geben – es handelt sich um einen „Verschlussakt“. Und: Zunächst durfte nur die OStA Auskunft geben – jetzt wieder die WKStA.

■ Keine Einvernahme. Laut 
ÖSTERREICH-Informationen hat es bis heute im Verfahren gegen die Macher des Videos keine Einvernahme gegeben. Die Staatsanwaltschaft Wien gibt dazu übrigens keinerlei Auskünfte.

■ U-Ausschuss. Die FPÖ forderte am Dienstag erneut einen U-Ausschuss zur Ibiza-Causa, um die Vorgänge aufzuklären.

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