Asylwerber-Rechte

Kärntner Grundversorgungsgesetz verschärft

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FPK-ÖVP-Koalition beschloss strengere Regeln, SPÖ und Grüne sehen Verstoß gegen Menschenrechte.

Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus FPK und ÖVP ist am Donnerstag im Kärntner Landtag eine Verschärfung des Kärntner Grundversorgungsgesetzes beschlossen worden. Asylwerber können demnach die ihnen zugewiesenen Quartiere - etwa auf der Saualm - nicht mehr ablehnen, ohne die Grundversorgung zu verlieren. SPÖ und Grüne stimmten dagegen.

FPK und ÖVP sprechen von mehr Effizienz und schnelleren Verfahren und meinen, "Schlupflöcher zum Missbrauch der Grundversorgung" geschlossen zu haben. Für Rot und Grün ist die Verschärfung der Bestimmungen ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass eigenmächtiges Verlassen des zugewiesenen Quartiers den Verlust der Grundversorgung nach sich zieht, wenn der Betreffende länger als drei Tage fernbleibt. Ebenfalls im Gesetz festgelegt ist, dass Asylwerbern die Grundversorgung bei "Gefährdung der Ordnung und Sicherheit" gestrichen werden kann.

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