Beschwerde abgelehnt

Kein Pflegekind für lesbisches Paar

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Die beiden Frauen wollten sich in eine Vormerkliste für Pflegekinder aufnehmenlassen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde eines lesbischen Paares aus Niederösterreich, das sich von der Möglichkeit, Pflegeelternschaft zu übernehmen, ausgeschlossen sieht, abgewiesen. Die beiden Frauen hatten sich bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten in eine Vormerkliste für Pflegekinder aufnehmen lassen wollen, was ihnen aber verwehrt wurde. Nach dem Land Niederösterreich wies nun auch das Höchstgericht die Beschwerde ab, teilte das Rechtskomitee Lambda mit.

Rechtsstreit
Begonnen hatte der Rechtsstreit 2010, als die BH das Ansinnen der Frauen mit der Begründung zurückwies, dass sie gemeinsam nicht biologische Eltern eines Kindes sein könnten und eine elternähnliche Beziehung zu einem Pflegekind daher ausgeschlossen sei. Das Paar wandte sich daraufhin an die Landesregierung, die die Berufung allerdings zurückwies, weil die Frauen kein Recht hätten, gegen die Verweigerung der Aufnahme in die Vormerkliste zu berufen.

Keine Menschenrechtsverletzung
Der VfGH erkannte nun keine Menschenrechtsverletzung und lehnte die Behandlung der Beschwerde ab, wie Lambda feststellte. „Wir sind enttäuscht und hätten uns erwartet, dass das höchste Gericht Österreichs zu der Diskriminierung und dem unfassbaren Versuch, sogar jedes Rechtsmittel dagegen auszuschließen, klare Worte findet“, so der Präsident des Rechtskomitees und Anwalt der beiden Frauen, Helmut Graupner. Aufgeben will man aber offensichtlich nicht - man hoffe auf den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), hieß es.

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