Arbeitgeber können Forderungen der Arbeitnehmer "nicht nachvollziehen".
Überstundenzuschläge ab der 10. Arbeitsstunde sollen 100 Prozent betragen
Weitere Forderungen der Arbeitnehmer
Das Forderungsprogramm der Arbeitnehmervertreter umfasst nicht nur die Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter um 5 Prozent oder mindestens 100 Euro mehr. Besonders berücksichtigt werden müssten die Bezieher niedriger Einkommen. Es gehe vor allem nach der Umsetzung des neuen Arbeitszeitgesetzes - Stichwort: Zwölfstundentag - aber auch um einen "Interessensausgleich", so die Gewerkschaftsseite.
Demnach soll für die Arbeit nach der neunten Arbeitsstunde - auch für Mitarbeiter mit Gleitzeitvereinbarungen - an einem Wochentag ein Zuschlag von mindestens 75 Prozent gewährt werden. Für Arbeit nach der 10. Arbeitsstunde an einem Wochentag gebühre ein Zuschlag von mindestens 100 Prozent und eine auf die zulässige Arbeitszeit anzurechnende bezahlte Pause von 15 Minuten.
Bei allen Überstunden sollen die Arbeitnehmer entscheiden können, ob diese in Freizeit oder Geld abgegolten werden. Ebenso auf Wunsch sollen Schicht- und Nachtarbeitszulagen in Form von zusätzlicher Freizeit verbraucht werden können.
Für den Verbrauch erworbener Zeitguthaben soll es gesicherte Antrittsrechte geben, um längere Freizeitblöcke und die Viertagewoche zu erreichen. Werden Zuschläge in Geld ausbezahlt, könne jeder selbst entscheiden, wann und wofür er das Geld vewendet. Bei Zeitzuschlägen sei das bisher nicht der Fall - etwa, wann der Arbeitnehmer zusätzliche Freizeit konsumiert oder ob er sich für eine Viertagewoche entscheidet.
Zudem geht es der PRO-GE und der GPA-djp darum, dass es künftig eine klare, rechtssichere, branchen- und praxisgerechte Gewährleistung des Freiwilligkeitsprinzips bei Überstunden geben soll.
Gewerkschaft will sechste Urlaubswoche
Ebenso gefordert wird eine Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit, vor allem für Mitarbeiter mit "besonders belastender" Arbeit. Auch eine Mindestabgeltung für Rufbereitschaften soll kollektivvertraglich festgelegt werden.
Nicht zuletzt soll auch die sechste Urlaubswoche leichter erreicht werden. Nach 25 Jahren soll es die sechste Woche auch geben, wenn der Arbeitnehmer nicht durchwegs dem gleichen Betrieb angehört hat.
Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen sollen im Ausmaß der Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter erfolgen. Zulagen für Schicht- und Nachtarbeit hingegen sollen "wesentlich stärker erhöht werden".
Die Lehrlingsentschädigungen sollen fürs erste Lehrjahr von 619 auf 700 Euro, fürs zweite Lehrjahr von 830 auf 900 Euro, fürs dritte Lehrjahr von 1.124 auf 1.200 und fürs vierte Lehrjahr von 1.520 auf 1.600 Euro erhöht werden.
Die Gewerkschaften wollen auch die Aufrechterhaltung der Vertragsgemeinschaft aller fünf Fachverbände. Neben der Metalltechnischen Industrie sind das die Metaller-Sparten Bergbau-Stahl, Fahrzeugindustrie, Gießereiindustrie (Verhandlungen gemeinsam mit Metalltechnischer Industrie), Nichteisen-Metallindustrie sowie Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen. Die einzelnen Arbeitgeberverbände der Metallindustrie verhandeln seit 2012 zwar in getrennten Runden mit den Gewerkschaften den KV Metallindustrie, der einheitliche KV soll aber wie in den Jahren zuvor weiter bestehen bleiben.