7 Verfahren eingeleitet

Kindergarten-Pflicht: Jetzt wird gestraft

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Für Verweigerer der Kindergarten-Pflicht gibt es jetzt Strafen.

Seit Herbst besteht in ganz Österreich die Kindergartenpflicht für alle Fünfjährigen. Doch nicht alle Eltern wollen sich an die neue Kindergartenpflicht halten: Bereits in sieben Fällen wurde ein Verfahren eingeleitet. Die Verwaltungsstrafe kann dabei von 220 Euro bis 500 Euro in Salzburg betragen.

Die Steiermark führt mit drei Fällen, alle in der Stadt Graz. "Aber allgemein wird die Kindergartenpflicht sehr gut aufgenommen", sagt SP-Landesrätin Elisabeth Grossmann. In Vorarlberg und Niederösterreich wurden je zwei Verfahren eingeleitet. Für Wien und Oberösterreich gibt es noch keine Daten.

Dörfler: "Eltern nach Gespräch oft einsichtig"
"Der Abgleich zwischen städtischen und privaten Einrichtungen dauert noch ein paar Wochen", sagt SP-Stadtrat Christian Oxonitsch. Oberösterreichs VP-Landesrätin Doris Humer hat sich noch keinen Überblick über die Verfahren der 18 Bezirksverwaltungsbehörden verschafft.

Gestraft wird nur, wenn es nicht mehr anders geht: In Salzburg gab es 17 Fälle, doch: "Es wurde Überzeugungsarbeit geleistet", so VP-Landesrätin Tina Widmann. Das ist auch die Erfahrung von FPK-Landeshauptmann Gerhard Dörfler in Kärnten, wo es die Kindergartenpflicht bereits seit vier Jahren gibt: !"Die Eltern sind nach einem fachlichen Gespräch einsichtig geworden."

Ausnahmen von der Kindergartenpflicht sind möglich: In Kärnten wurden 51 Anträge gestellt, in Oberösterreich 35, in Vorarlberg zehn, in der Steiermark 30. Gründe können ein zu beschwerlicher Weg sein oder die Eltern weisen nach, dass sie ihr Kind ebenso gut fördern können.

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