Die Senkung der Karenz-Mindestdauer ermöglicht 2 zusätzliche Urlaubsmonate bei vollem Gehalt.
Bei der Neuregelung des Karenzgeldes gibt es eine Gesetzeslücke: Seit 1. Jänner beträgt die Mindestdauer von Karenz nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Monate. Lehrer könnten daher ihre Karenz im Juli und August unterbrechen, sich vom Partner vertreten lassen und während der unterrichtsfreien Zeit volles Gehalt beziehen.
Sache wird geprüft
Bisher hat zwar erst eine einzige
Lehrerin eine Karenzunterbrechung über die Ferien beantragt. Dennoch lässt
SPÖ-Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek prüfen, "ob das eine Lücke
sein könnte", die Missbrauch ermöglicht.
Sonderregelung für Lehrer
Ein Ausnutzen der Regelung wäre
durch den Sonderstatus von Lehrern möglich: Zwar würden "natürlich" viele
Pädagogen den Sommer zur Weiterbildung nutzen, betonte Heinisch-Hoseks
Sprecherin. Diese seien allerdings auch "die einzige Berufsgruppe", die zwei
Monate Ferien hat und über diese Zeit keinen Arbeitsnachweis erbringen muss.
Eine mögliche Sonderregelung für Lehrer soll daher auch im Herbst Thema der
Gespräche mit der Gewerkschaft werden.