Streit um Beihilfe

Kopftuch-Eklat in Supermarktkette

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Moslemischen Supermarkt-Angestellten wurde das Arbeitslosengeld gestrichen, weil sie sich geweigert hatten, ihr Kopftuch mit einer Kappe auszutauschen. Inzwischen hat das AMS den Frauen das Geld ausgezahlt.

Wieder Wirbel um die Vermittlung von Wiedereinsteigerinnen an Handelsketten durch das Arbeitsmarktservice (AMS) bei voller Lohnkostenübernahme:

Konkret ging es dabei um sechs Wiedereinsteigerinnen, die in der Delikatessenabteilung einer Supermarktkette, aus hygienischen Gründen ihr Kopftuch mit einer unternehmenseigenen Kappe vertauschen hätten sollen. Die muslimischen Frauen standen in einem vom AMS finanzierten Arbeitsverhältnis, so die Wiener Stadtzeitung "Falter" in seiner jüngsten Ausgabe.

Die Sperre des Arbeitslosengeldes wurde mittlerweile aufgehoben, so der Sprecher des Wiener AMS, Hans-Paul Nosko. Das Bundes-AMS habe entschieden, dass in diesen Fällen kein sanktionierbarer Tatbestand bestehe, um eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu verhängen.

Für die AMS-Wiedereinsteigerinnen-Aktion sind in Wien 90.000 Euro budgetiert, bestätigt AK-Arbeitsmarkt-Experte Gernot Mitter.154 Personen, die in den Supermärkten hätten arbeiten sollen, wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, bestätigte Mitter, darunter 35 Frauen, die wegen Kinderbetreuungspflichten nicht mindestens 16 Stunden arbeiten konnten. Weitere 136 Sperren des Arbeitslosengeldes werden derzeit noch geprüft.

Man werde verstärkt nach individuellen Lösungen für Kinderbetreuung suchen, hieß es am Dienstag vonseiten des AMS. Die Aktion zur Vermittlung von Wiedereinsteigerinnen habe die "gesetzten Erwartungen" erfüllt.

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