Regierung will das Tragen von Kopftüchern in Kindergärten und Volksschulen verbieten.
Die Regierung hat sich beim Ministerrat am Mittwoch auf ein Kopftuch-Verbot in Kindergärten und Volksschulen geeinigt. „Wir streben an, ein solches Gesetz bis zum Anfang der Ferien auf den Weg zu bringen“, erklärte der zuständige Bildungsminister, Heinz Faßmann (VP).
Heißen soll das Ganze „Kinderschutzgesetz“ – und noch sind viele Fragen offen: Zuallererst muss geklärt werden, ob es für die Neuregelung eine Verfassungsmehrheit, sprich die Zustimmung von SPÖ oder Neos, braucht. SP-Chef Christian Kern signalisiert Zustimmung, lässt aber wissen: „Einzelmaßnahmen alleine lösen nur wenig.“ Er fordert daher im Gegenzug ein umfassendes „Integrationspaket“. Aber verhandelt wird nicht, machte Kanzler Kurz sogleich klar.
Fragezeichen Nr. 2: Die Sanktionen
Faßmann selbst will, laut Sprecherin, grundsätzlich lieber auf Aufklärung statt Bestrafung setzen.
Bleibt noch zu klären, ob auch andere religiöse unter die neue Regelung fallen: Vermutlich nein, aber auch das wird Teil des „Erarbeitungsprozesses“, in den Faßmann die islamische Glaubensgemeinschaft einbeziehen will. Der Ministerratsbeschluss bezieht sich jedenfalls auf „Kleidungsstücke, die zur Verhüllung des Körpers aufgrund des Geschlechts diskriminierend eingesetzt werden“.
Report: Kids mit Kopftuch
Verlässliche Zahlen, wie viele unter 10-jährige Mädchen in Österreich tatsächlich ein Kopftuch tragen gibt es nicht, gesteht Faßmann. Die sollen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses jetzt erhoben werden. Einige Fälle sind aber bereits bekannt geworden: So verriet etwa ein Wiener Schulinspektor dem ORF über eine Volksschule in Wien Altmannsdorf: „Wir haben in jeder Klasse mit etwa zwölf Schülerinnen und Schülern zwei bis drei Mädchen mit Kopftuch.“ Das sei in Ordnung, „solange sie es freiwillig tragen“.