BMI wird EU-Kommission sowie EU-Vorsitz und Mitgliedsstaaten mit Thema befassen.
Das Innenministerium prüft derzeit "alle Optionen" einer Verschärfung bei den Aberkennungsmöglichkeiten des Asylstatus bei Straffälligkeit. In einem "ersten Schritt" werde man die EU-Kommission und das EU-Vorsitzland Rumänien mit diesem Thema befassen und auch versuchen, weitere Mitgliedsstaaten an Bord zu holen, hieß es am Mittwoch aus dem Innenressort zur APA.
Aufbauen will das Innenressort dabei auf einem Vorschlag, den Österreich laut Ministeriums-Angaben bereits im Juni des vergangenen Jahres bei den Verhandlungen zur sogenannten "Status-Verordnung" auf EU-Beamtenebene eingebracht hat und der sich mit der Erweiterung der Aberkennungsmöglichkeiten beschäftigte.
Aberkennung bei schweren Verbrechen
Konkret geht es dabei um die Aberkennung nicht nur bei besonders schweren Verbrechen, sondern bereits bei schweren Verbrechen. Zusätzlich soll es nicht nur bei einem derartigen schweren Verbrechen zu einer Aberkennung kommen, sondern auch bei einer wiederholten Begehung von (niederschwelligen) Straftaten, wodurch Wiederholungstäter umfasst werden würden.
Ebenfalls vorgelegt wurden vom Innenressort die neuesten Daten zu Aberkennungsverfahren: Demnach wurden im Jahr 2018 insgesamt 5.991 Verfahrenseinleitungen durchgeführt und 3.382 Entscheidungen getroffen. Das ist ein Plus von 305,9 bzw. 291,4 Prozent gegenüber dem Jahr davor (1.476 Verfahrenseinleitungen und 867 Entscheidungen). Die Aberkennungsverfahren umfassen nicht nur jene Fälle, in denen aus strafrechtlichen Gründen der Asylstatus aberkannt wird, sondern auch andere, etwa bei freiwilliger Heimreise.