Oberstaatsanwaltschaft

Krone-Affäre: Weitere Erhebungen gegen Faymann

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OStA will ÖBB-Inserate in der "Kronen Zeitung" überprüfen.

Die Inseratenaffäre ist für Bundeskanzler Werner Faymann und seinen Staatssekretär Josef Ostermayer (beide S) noch nicht ausgestanden. Die Justiz hat ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue nach einer Anzeige der FPÖ über die von Faymann in seiner Zeit als Infrastrukturminister geschalteten ÖBB-Inserate entgegen den zuletzt geäußerten Erwartungen vorerst nicht eingestellt. Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat am Donnerstag zwar den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien in wesentlichen Teilen unterstützt und zur endgültigen Genehmigung ans Justizministerium weitergeschickt.  Darin soll dem Vernehmen nach die Verfahrenseinstellung vorgeschlagen worden sein. In einem Teilbereich hält die OStA aber weitere Erhebungen für notwendig.

Konkret will die OStA einen Sachverständigen beiziehen und 24 jeweils zweiseitige ÖBB-Inserate in der "Kronen-Zeitung" überprüfen. Der Gutachter soll den Werbewert dieser Einschaltungen ermitteln und feststellen, ob den ÖBB dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. "Weil Untreue den Eintritt eines Schadens voraussetzt, wird das einzuholende Gutachten einzig die Frage zu beurteilen haben, ob die ÖBB einen wirtschaftlich vertretbaren Gegenwert für die aufgewendeten Mittel erhalten hat", betonte OStA-Sprecher Peter Gildemeister. Diese 24 zweiseitigen ÖBB-Inserate in der "Krone" enthielten jeweils ein "Interview-Kästchen", in dem Faymann meist Abhilfe für im Artikel angeführte negative Umstände verspricht. Faymann und Ostermayer sollen nach der FPÖ-Anzeige die ÖBB im Jahr 2007 dazu bestimmt haben, die Kosten dafür in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zu übernehmen, obwohl dadurch lediglich der Person des damaligen Infrastrukturministers Gelegenheit zur medialen Selbstdarstellung geboten worden sei.

Andere Vorwürfe vom Tisch

Alle anderen von der FPÖ erhobenen Vorwürfe gegen Faymann und Ostermayer sind hingegen für die Justiz vom Tisch. Für Vorwürfe, die sich auf andere Medien beziehen, sei "der Werbewert für das jeweilige Unternehmen hingegen eindeutig zu bejahen", erklärte Gildemeister. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky zeigte sich zwar über die weiteren Erhebungen "hoch erfreut", kritisierte aber, dass die ASFINAG-Inserate nicht untersucht und die Manager der Autobahn-Gesellschaft nicht befragt werden.

Vilimsky vermutet auch politische Einflussnahme vonseiten der Volkspartei oder des Justizministeriums auf die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft. Seiner Meinung nach versucht die ÖVP eine "Druckkulisse in Richtung SPÖ" aufzubauen, um den Koalitionspartner zu zwingen, im Untersuchungsausschuss nicht zu sehr in die Tiefe zu untersuchen. Diese Darstellung wird im Justizministerium zurückgewiesen. Dies wäre auch gar nicht möglich, weil man mit dem Akt noch nicht befasst gewesen sei, hieß es im Justizressort. Der Akt wird erst jetzt von der OStA an das Ministerium übermittelt, dieses wird nun eine rechtliche Beurteilung vornehmen und eine endgültige Entscheidung treffen.

Im Bundeskanzleramt ist man aber jetzt schon zufrieden. Ostermayer sieht mit der Entscheidung der OStA die Vorwürfe der FPÖ "im Wesentlichen entkräftet".  Auch die weiteren Erhebungen würden zeigen, das alles rechtlich korrekt abgelaufen sei, zeigte sich der Staatssekretär zuversichtlich.  Faymann selbst äußerte sich zu der Entscheidung nicht.
 

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