Bis zur Neuwahl

Kurz will "in aller Ruhe" weiterarbeiten

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Die Neuwahl soll Anfang September stattfinden.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Sonntag für Wahlen im September - "wenn möglich zu Beginn" des Monats - plädiert. Das sagte er nach einem Gespräch mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in der Hofburg. Dieser betonte in einem Statement, dass er "in aller Ruhe die Arbeit bis zur Wahl fortsetzen" möchte und auf "europäischer Ebene handlungsfähig" bleiben will.
 

"Maximum an Stabilität"

Details zu diesem Vorhaben blieb Kurz schuldig, Fragen von Journalisten wurden nicht beantwortet. Damit ist weiterhin unklar, ob der voraussichtlich neue FP-Chef Norbert Hofer Vizekanzler wird und ob Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im Amt bleiben kann. Das gemeinsame Ziel sei jetzt jedenfalls, dass es "ein Maximum an Stabilität gibt", sagte der Bundeskanzler. "Neuwahlen waren kein Wunsch, sie waren eine Notwendigkeit", sagte er.
 
Van der Bellen betonte einmal mehr, dass er sein Vertrauen "in einen Teil der Bundesregierung verloren habe". "Jetzt muss alles getan werden, um das Vertrauen in unsere Amtsträger, die Vertreter des Volkes wiederherzustellen", forderte der Bundespräsident. Es gehe nun "ausschließlich um das Wohl des Landes und das Ansehen Österreichs in der EU und der Welt", sagte Van der Bellen.
 

"Lückenlose Aufarbeitung"

Er werde auf Basis der verfassungsrechtlichen Bestimmungen dafür sorgen, dass "Stabilität und Vernunft unsere oberste Handlungsmaxime sind". Der Bundespräsident stellte klar, dass es "einen Neuaufbau des Vertrauens braucht", dies "sollte rasch erfolgen". Auch betonte er, dass Österreich für die kommenden wichtigen Weichenstellungen in der EU - am Sonntag sind Europawahlen - handlungsfähig und ein verlässlicher Partner bleiben müsse. "Das erwartet sich die österreichische Bevölkerung und ich auch". Dazu werde er auch mit dem designierten FPÖ-Obmann Norbert Hofer und die Chefs aller Oppositionsparteien zu Gesprächen einladen.
 
Kurz verlangte auch "lückenlose Aufklärung" zum Ibiza-Video. Es müssten "alle Verdachtsmomente" geprüft werden. Ferner sei die Frage aufzuklären, "wie das Video entstanden ist und wer es beauftragt hat". Dafür werde er die Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, respektive schaffen.
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