Auch die Immunität Straches und Petzners soll aufgehoben werden.
Wenige Tage vor der Steiermark-Wahl wird der Nationalrat kommenden Mittwoch voraussichtlich die Immunität des steirischen FPÖ-Chefs Gerhard Kurzmann aufheben. Tags zuvor tagt der Immunitätsausschuss, dort will man dem Vernehmen nach auch den Weg für die Auslieferung von Heinz-Christian Strache (F) und Stefan Petzner (B) freimachen. Negativ sollen dagegen Auslieferungsbegehren gegen die Grünen-Mandatare Peter Pilz und Gabriele Moser beschieden werden. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Anti-Minarett-Spiel
Die Staatsanwaltschaft Graz wirft Kurzmann wegen des umstrittenen Anti-Minarett-Internetspiels
Verhetzung und die Herabwürdigung religiöser Lehren vor, die Anzeige stammt von den Grünen. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung musste die steirische FPÖ das Spiel des Schweizer Werbers Alexander Segert vom Netz nehmen, danach tauchte es kurzzeitig auf einer Neonazi-Webseite auf.
Falsche Zeugenaussage von Strache?
Bei Strache geht es um den Verdacht der falschen Zeugenaussage im Zusammenhang mit einer "Am Schauplatz"-Folge des ORF mit zwei jugendlichen Skinheads
, Sendungschef Christian Schüller hat den Vorwurf erhoben. Strache hatte zuvor ORF-Redakteur Eduard Moschitz unterstellt, zwei junge Glatzköpfe bei einer FP-Wahlkampfveranstaltung zum Rufen von Nazi-Parolen aufgefordert zu haben. Der ORF hat dies stets bestritten.
Verdacht gegen Petzner
Der Verdacht gegen Petzner lautet auf Amtsmissbrauch und Untreue im Zusammenhang mit einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Werbebroschüre. Im Visier der Ermittler stehen auch die FPK-Politiker Landeshauptmann Gerhard Dörfler, sein Stellvertreter Uwe Scheuch und Finanzreferent Harald Dobernig. Basis dafür ist ironischerweise eine Anzeige der mittlerweile mit der FPK liierten Kärntner FPÖ.
Abschlägig beschieden dürften die Ansuchen gegen Pilz und Moser werden, weil ein Zusammenhang zur politischen Tätigkeit gesehen wird. Es geht jeweils um den Vorwurf der Ehrenbeleidigung. Moser war von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser geklagt worden, weil sie ihm "konspirative Gespräche" vorgeworfen hatte, "die eine illegale Einflussnahme auf das Buwog-Verfahren zum Ziel hatten".