Das Urteil im Medienverfahren von Andreas Babler gegen den Freiheitlichen Parlamentsklub ist da. Es ist noch nicht rechtskräftig.
"Linke Zecke!" schimpfte FPÖ-Boss Herbert Kickl am 1. Mai 2025 in Linz beim Urfahranermarkt gegen SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler. Übertragen wurde das Ganze auf FPÖ-TV, dessen Träger der FPÖ-Parlamentsklub ist. Auf Youtube gibt es das Video immer noch. Babler kündigte gleich an, dagegen rechtlich vorzugehen.
Beschimpfung: "Linke Zecke"
Jetzt ist das Urteil im Medienverfahren von Andreas Babler gegen den Freiheitlichen Parlamentsklub da. Der FPÖ-Parlamentsklub muss Babler 5.000 Euro zahlen. Außerdem haben die Freiheitlichen die Verfahrenskosten zu tragen und das Urteil auf Youtube zu veröffentlichen. Es ist noch nicht rechtskräftig.
So schnell sieht Babler aber kein Geld. Denn die FPÖ hat bereits Berufung angekündigt.
"Oberwasser"
"Die linken Zecken haben wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat", tobte Kickl bei der Maiansprache. Ein Tiervergleich "wie man ihn nur aus der NS-Zeit kennt", meinte Babler-Anwalt Michael Pilz vor Gericht. Stefan Romstorfer, Richter am Straflandesgericht Wien, sah dadurch den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.
FPÖ argumentiert: Zecke "gängige Selbstbezeichnung" bei Linken und St. Pauli-Fans
Der Argumentation von FPÖ-Anwalt Christoph Völk folgte der Richter nicht. Dieser hatte zuvor gemeint, "Zecke" sei im linken Milieu, insbesondere beim Hamburger Fußballklub FC St. Pauli - der im österreichischen Vizekanzler einen bekannten Sympathisanten hat - eine "gängige Selbstbezeichnung".