Das Urteil im Medienverfahren von Andreas Babler gegen den Freiheitlichen Parlamentsklub ist da. Es ist noch nicht rechtskräftig.
"Linke Zecke!" schimpfte FPÖ-Boss Herbert Kickl am 1. Mai 2025 in Linz gegen den SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler. Übertragen wurde das Ganze auf FPÖ-TV, dessen Träger der FPÖ-Parlamentsklub ist. Auf Youtube gibt es das Video immer noch. Babler kündigte gleich an, dagegen rechtlich vorzugehen.
Beschimpfung: "Linke Zecke"
Das Urteil im Medienverfahren von Andreas Babler gegen den Freiheitlichen Parlamentsklub ist jetzt da. Der FPÖ-Parlamentsklub muss Andreas Babler (SPÖ) 5.000 Euro zahlen. Außerdem haben die Freiheitlichen die Verfahrenskosten zu tragen und das Urteil auf Youtube zu veröffentlichen. Es ist noch nicht rechtskräftig.
So schnell sieht Babler kein Geld. Denn die FPÖ hat bereits Berufung angekündigt.
Gerichtsweg wohl auf Steuerzahlerkosten
"Wir gehen bis nach Straßburg!", hat die FPÖ bereits durchklingen lassen, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Der Gerichtsweg dürfte auf Steuerzahlerkosten beschritten werden, da jedes Jahr viel Geld an die Parteien im Rahmen der Klubförderung fließt. Auch an den FPÖ-Parlamentsklub, der jetzt den Medienprozess in die Länge zieht.
Aus der FPÖ hält man gegenüber oe24 fest, dass man nicht mehr Förderung erhalte, wenn man einen Rechtsstreit in mehreren Instanzen führt und dass die Klage von Babler ausgegangen ist.
"Oberwasser"
"Die linken Zecken haben wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat", tobte Kickl bei der Maiansprache am Urfahranermarkt im vollen Bierzelt. Ein Tiervergleich "wie man ihn nur aus der NS-Zeit kennt", meinte Babler-Anwalt Michael Pilz vor Gericht. Stefan Romstorfer, Richter am Straflandesgericht Wien, sah dadurch den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.
FPÖ argumentiert: Zecke "gängige Selbstbezeichnung" bei Linken und St. Pauli-Fans
Der Argumentation von FPÖ-Anwalt Christoph Völk folgte der Richter nicht. Dieser hatte zuvor gemeint, "Zecke" sei im linken Milieu, insbesondere beim Hamburger Fußballklub FC St. Pauli - der im österreichischen Vizekanzler einen bekannten Sympathisanten hat - eine "gängige Selbstbezeichnung". Es sei kein Tiervergleich, so wie auch "Nazischwein" keinen Tiervergleich darstelle. Er sah die Aussagen Kickls von der Meinungsfreiheit gedeckt und war mit dem Urteil naturgemäß nicht zufrieden. Deshalb meldete er Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Außerdem kündigte er an, "bis nach Straßburg (Sitz des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Anm.)" zu gehen.
Nationalrat lieferte Kickl nicht aus
Eigentlich hatte Babler Kickl selbst angezeigt, dieser genießt ob seiner Tätigkeit als Parlamentarier allerdings Immunität. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte gegen Kickl ermitteln, er wurde vom Immunitätsausschuss im Oktober aber nicht ausgeliefert, weshalb man schließlich eine Sachverhaltsdarstellung gegen den FPÖ-Klub als Medieninhaber des Youtube-Kanals einbrachte.