Kindergeld-Streit
Marek ortet bewusste Eskalation der SPÖ
Vermutet absichtliche Blockade des Kindergelds. Hosek sieht kein Problem.
ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek verteidigt die Linie der ÖVP bei der Verlängerung des Kindergeld-Bezuges für Alleinerzieherinnen. Mit der Forderung der SPÖ, Alleinerzieherinnen generell einen längeren Kindergeld-Bezug zu ermöglichen, wäre das Ziel der Regierung gefährdet, die Väterbeteiligung bei der Karenz zu erhöhen, so Marek. Außerdem würde diese Maßnahme eine "Diskriminierung von Paaren" bedeuten und Missbrauch Tür und Tor öffnen.
Echte Härtefälle könnten aus ihrer Sicht auch anders abgefangen werden - etwa über die geplante Mindestsicherung.
Gefahr von Missbrauch
Sollten Alleinerzieherinnen die
Möglichkeit erhalten, generell ohne Beteiligung des anderen Elternteils
länger in Karenz zu gehen, dann würde das "Missbrauch Tür und
Tor öffnen", befürchtet Marek. Ein längerer Kindergeld-Bezug für
alle Eltern, deren Partner nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt, wäre "ein
massiver Anreiz, das tatsächlich so hinzubauen", betont Marek: "Warum
soll dann überhaupt noch jemand miteinander offiziell im gemeinsamen
Haushalt leben und sich dazu bekennen, Kinder gemeinsam großzuziehen, wenn
es so viel lukrativer ist, das so zu handlen?"
Väterbeteiligung wäre weg
Marek möchte den längeren
Kindergeld-Bezug daher auf Härtefälle beschränken, wo der Partner etwa
verstorben ist, nach Gewaltanwendung polizeilich weggewiesen wurde oder im
Gefängnis sitzt. "In dem Moment, wo man das für alle aufmacht, ist
die Väterbeteiligung an der Karenz weg", meint Marek. Für darüber
hinaus gehende soziale Härtefälle müsse es daher andere Lösungen geben: "Für
die müssen andere Instrumente der sozialen Sicherung greifen",
verweist Marek auf die geplante Mindestsicherung. Diese sei "genau für
diese Fälle gemacht."
"SPÖ hat absichtlich eskaliert"
Der SPÖ wirft
Marek vor, den Konflikt bewusst herbeigeführt zu haben. Sie kritisiert, dass
SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek bereits eine Pressekonferenz zu
dem Thema angesetzt hat: "Das bestätigt schon sehr den Verdacht, dass
das von langer Hand geplant war, dass die Eskalation ganz bewusst
herbeigeführt wurde und dass es einen Auftrag dazu gegeben hat."
Heinisch-Hosek sieht kein Problem
Die rote Frauenministerin geht
davon aus, dass das einkommensabhängige Kindergeld trotz der Reibereien mit
1. Jänner 2010 in Kraft treten kann. Sie befürchtet, dass die
Kindergeldreform eine "doppelte Diskriminierung" für
Alleinerzieherinnen bringen könnte - und zwar erstens, weil diese Frauen
nicht die gesamte Kindergeld-Dauer ausschöpfen können (zumindest zwei Monate
sind für den Partner reserviert) und zweitens wegen des wegfallenden
Kindergeldzuschusses für Niedrigverdiener.
Mindestsicherung keine Lösung
Die geplante Mindestsicherung
sieht Heinisch-Hosek nicht als adäquaten Ersatz für den Zuschuss, weil diese
Sozialleistungen an die Bereitschaft der Bezieher geknüpft wird, einen Job
anzunehmen: "Ich will nicht, dass sich eine Frau das Kind auf den
Rücken binden muss, weil sie arbeitsfähig sein muss."
Kindergeld-Zuschuss geringer
Die Frauenministerin will daher
diesen Frauen die Möglichkeit geben, in allen vier Kindergeld-Varianten zwei
Monate länger in Karenz zu bleiben. Die Mehrkosten dafür beziffert sie mit
zehn bis 20 Mio. Euro jährlich. Finanziert werden könnte das unter anderem
durch eine Neuregelung des Kindergeld-Zuschusses: Der soll laut
Heinisch-Hosek sozial treffsicherer (und damit für den Staat billiger)
werden, dafür aber kein rückzahlbares Darlehen mehr sein, sondern eine echte
Sozialleistung.
Sicher kein Missbrauch
Das Argument der ÖVP, ein verlängertes
Kindergeld für Alleinerzieherinnen würde zu Missbrauch anregen, weist
Heinisch-Hosek zurück. "Das macht mich fast ein bisschen
fassungslos", verwehrt sie sich gegen den Vorwurf, die Eltern würden
sich in diesem Fall gezielt als Alleinerzieherinnen darstellen, auch wenn
sie es nicht sind. Schließlich gebe es Möglichkeiten für die Behörden, das
zu überprüfen - etwa den Unterhaltsbescheid, mit dem der andere Partner zu
Unterhaltszahlungen verpflichtet wird.
Neuregelung im Detail
Auch wenn das Kindergeld in reformierter
Form vorerst auf Eis liegt, die Eckpunkte hat die Koalition bereits geklärt.
Demnach soll es für Eltern künftig die Möglichkeit geben, kürzer als bisher
(nämlich maximal 14 Monate) in Karenz zu gehen, dafür aber mit deutlich
höheren Bezügen zwischen 1.000 und - abhängig vom vorherigen Einkommen -
maximal 2.000 Euro. Auch die Zuverdienstgrenze wird einkommensabhängig neu
geregelt. Ein Überblick:
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