Kindergeld-Streit

Marek ortet bewusste Eskalation der SPÖ

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© TZ ÖSTERREICH

Vermutet absichtliche Blockade des Kindergelds. Hosek sieht kein Problem.

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ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek verteidigt die Linie der ÖVP bei der Verlängerung des Kindergeld-Bezuges für Alleinerzieherinnen. Mit der Forderung der SPÖ, Alleinerzieherinnen generell einen längeren Kindergeld-Bezug zu ermöglichen, wäre das Ziel der Regierung gefährdet, die Väterbeteiligung bei der Karenz zu erhöhen, so Marek. Außerdem würde diese Maßnahme eine "Diskriminierung von Paaren" bedeuten und Missbrauch Tür und Tor öffnen.

Echte Härtefälle könnten aus ihrer Sicht auch anders abgefangen werden - etwa über die geplante Mindestsicherung.

Gefahr von Missbrauch
Sollten Alleinerzieherinnen die Möglichkeit erhalten, generell ohne Beteiligung des anderen Elternteils länger in Karenz zu gehen, dann würde das "Missbrauch Tür und Tor öffnen", befürchtet Marek. Ein längerer Kindergeld-Bezug für alle Eltern, deren Partner nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt, wäre "ein massiver Anreiz, das tatsächlich so hinzubauen", betont Marek: "Warum soll dann überhaupt noch jemand miteinander offiziell im gemeinsamen Haushalt leben und sich dazu bekennen, Kinder gemeinsam großzuziehen, wenn es so viel lukrativer ist, das so zu handlen?"

Väterbeteiligung wäre weg
Marek möchte den längeren Kindergeld-Bezug daher auf Härtefälle beschränken, wo der Partner etwa verstorben ist, nach Gewaltanwendung polizeilich weggewiesen wurde oder im Gefängnis sitzt. "In dem Moment, wo man das für alle aufmacht, ist die Väterbeteiligung an der Karenz weg", meint Marek. Für darüber hinaus gehende soziale Härtefälle müsse es daher andere Lösungen geben: "Für die müssen andere Instrumente der sozialen Sicherung greifen", verweist Marek auf die geplante Mindestsicherung. Diese sei "genau für diese Fälle gemacht."

"SPÖ hat absichtlich eskaliert"
Der SPÖ wirft Marek vor, den Konflikt bewusst herbeigeführt zu haben. Sie kritisiert, dass SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek bereits eine Pressekonferenz zu dem Thema angesetzt hat: "Das bestätigt schon sehr den Verdacht, dass das von langer Hand geplant war, dass die Eskalation ganz bewusst herbeigeführt wurde und dass es einen Auftrag dazu gegeben hat."

Heinisch-Hosek sieht kein Problem
Die rote Frauenministerin geht davon aus, dass das einkommensabhängige Kindergeld trotz der Reibereien mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten kann. Sie befürchtet, dass die Kindergeldreform eine "doppelte Diskriminierung" für Alleinerzieherinnen bringen könnte - und zwar erstens, weil diese Frauen nicht die gesamte Kindergeld-Dauer ausschöpfen können (zumindest zwei Monate sind für den Partner reserviert) und zweitens wegen des wegfallenden Kindergeldzuschusses für Niedrigverdiener.

Mindestsicherung keine Lösung
Die geplante Mindestsicherung sieht Heinisch-Hosek nicht als adäquaten Ersatz für den Zuschuss, weil diese Sozialleistungen an die Bereitschaft der Bezieher geknüpft wird, einen Job anzunehmen: "Ich will nicht, dass sich eine Frau das Kind auf den Rücken binden muss, weil sie arbeitsfähig sein muss."

Kindergeld-Zuschuss geringer
Die Frauenministerin will daher diesen Frauen die Möglichkeit geben, in allen vier Kindergeld-Varianten zwei Monate länger in Karenz zu bleiben. Die Mehrkosten dafür beziffert sie mit zehn bis 20 Mio. Euro jährlich. Finanziert werden könnte das unter anderem durch eine Neuregelung des Kindergeld-Zuschusses: Der soll laut Heinisch-Hosek sozial treffsicherer (und damit für den Staat billiger) werden, dafür aber kein rückzahlbares Darlehen mehr sein, sondern eine echte Sozialleistung.

Sicher kein Missbrauch
Das Argument der ÖVP, ein verlängertes Kindergeld für Alleinerzieherinnen würde zu Missbrauch anregen, weist Heinisch-Hosek zurück. "Das macht mich fast ein bisschen fassungslos", verwehrt sie sich gegen den Vorwurf, die Eltern würden sich in diesem Fall gezielt als Alleinerzieherinnen darstellen, auch wenn sie es nicht sind. Schließlich gebe es Möglichkeiten für die Behörden, das zu überprüfen - etwa den Unterhaltsbescheid, mit dem der andere Partner zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wird.

Neuregelung im Detail
Auch wenn das Kindergeld in reformierter Form vorerst auf Eis liegt, die Eckpunkte hat die Koalition bereits geklärt. Demnach soll es für Eltern künftig die Möglichkeit geben, kürzer als bisher (nämlich maximal 14 Monate) in Karenz zu gehen, dafür aber mit deutlich höheren Bezügen zwischen 1.000 und - abhängig vom vorherigen Einkommen - maximal 2.000 Euro. Auch die Zuverdienstgrenze wird einkommensabhängig neu geregelt. Ein Überblick:

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