Eine aktuelle EU-Analyse zeigt, dass auch Österreich bis Ende 2026 von zusätzlichen Aufnahmeverpflichtungen für Migranten befreit werden könnte.
Laut dem Bericht der EU-Kommission zählt Österreich – neben Polen, Bulgarien, Tschechien, Estland und Kroatien – zu den Staaten, die in den vergangenen fünf Jahren besonders stark vom Migrationsdruck betroffen waren.
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Damit kann Wien beim neuen EU-Solidaritätsmechanismus auf eine Ausnahme von den Solidaritätspflichten pochen. Sollte die Befreiung bewilligt werden, müsste Österreich vorerst keine zusätzlichen Migranten aus anderen EU-Staaten aufnehmen und auch keine finanziellen Ausgleichszahlungen leisten. Grund für die mögliche Entlastung ist die hohe Zahl an Asylanträgen, die Österreich in den letzten Jahren verzeichnet hat.
Der neue Mechanismus ist Teil des Asyl- und Migrationspakts, der ab Mitte 2026 in Kraft treten soll. Ziel ist, Staaten mit besonders hohem Migrationsdruck gezielt zu entlasten.
Österreich soll Ausnahme bei Solidaritätspflicht erhalten
Die EU-Kommission hat am Dienstag einen ersten Schritt zur Einrichtung des "Solidaritätspools" im Rahmen des Migrations- und Asylpakts der EU unternommen und gleichzeitig Österreich und fünf weiteren Ländern eine Ausnahme von der Solidaritätspflicht in Aussicht gestellt. Wie hoch der Solidaritätspool dotiert sein wird - daraus gilt es in Zukunft den Bedarf von Mitgliedsstaaten unter Migrationsdruck abzudecken - wurde vorerst nicht bekannt.
Gemäß den Angaben der EU-Kommission ist der Dotierungsvorschlag auf Basis der Bestimmungen des Pakts nicht öffentlich. Zuerst muss der Europäische Rat den Vorschlag annehmen sowie über die Höhe der Beiträge der Mitgliedsländer befinden. "Sobald der Rat den Beschluss über den Solidaritätspool gefasst hat, werden die Solidaritätsbeiträge der Mitgliedsstaaten öffentlich und rechtsverbindlich sein", hieß es.
Österreich kann Beitrags-Abzug beantragen
In Bezug auf Österreich, Bulgarien, Tschechien, Estland, Kroatien und Polen anerkannte die Kommission auf Grundlage des Europäischen Jahresberichts über Asyl und Migration eine "erhebliche Herausforderung" infolge des in den vergangenen fünf Jahren entstandenen Migrationsdrucks. Diese Länder sollen deshalb berechtigt sein, einen vollständigen oder teilweisen Abzug ihrer Beiträge zum Solidaritätspool zu beantragen.
Griechenland, Zypern sowie Italien und Spanien wurde eine überproportional hohe Anzahl an Migrantenankünften attestiert. Diese vier Länder sollen auf den Solidaritätspool zugreifen können, wenn er dann ab Juni 2026 in Kraft ist. "Es herrscht großer Druck entlang der Mittelmeerroute", stellte EU-Kommissar Magnus Brunner diesbezüglich fest. Zwölf EU-Mitgliedsstaaten - darunter auch Deutschland und Frankreich - erhalten aufgrund ihrer aktuellen Situation vorrangigen Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen. Ihre Situation werde je nach Veränderungen beschleunigt neu bewertet. Auf Journalisten-Nachfrage, warum Deutschland anders bewertet wurde als Österreich, betonte Brunner, die Beurteilung sei faktenbasiert erfolgt. Auch Deutschland werde stark vom Migrations- und Asylpakt profitieren.