"Sie wird die Geburt ihres Kindes nicht erleben"

Nach Baby-Botschaft: Wieder Mord-Drohung gegen Zadic

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Justizministerin Alma Zadic erwartet ein Baby – seitdem wird sie noch ärger bedroht.

Seit Amtsantritt wurde die grüne Justizministerin Alma Zadic immer wieder Ziel von rassistischen, frauenfeindlichen und sogar Morddrohungen, die vor allem im Netz kursierten. Daher wurde die Politikerin auch unter ständigen Polizeischutz gestellt.

Posting über Schwangerschaft löste Hass-Welle aus

Traurig. Am 21. August gab Zadic auf ihrer Facebook-Seite bekannt, dass sie und ihr Mann zum ersten Mal Nachwuchs erwarten. Freudig schrieb sie, dass ihre „zweiköpfige Familie ab Jänner um ein Wunder größer“ sein wird.

Neben vielen Glückwünschen gab es aber – wie jetzt bekannt wurde – auch wieder verächtliche Kommentare. Und, leider, sogar Mord-drohungen. So schrieb ein Wiener auf dem Blog hartgeld.com: „Sie wird die Geburt ihres Kindes nicht mehr erleben.“ Weiters, dass „sie alle in einer Woche abgeholt, abgeurteilt und hingerichtet“ würden. „Der Richter oder Mob entscheide“ – ganz konkret machte er die Drohung mit den Worten: „Ab kommendem Wochenende“ werde „aufgeräumt“ …

Das sagt die Ministerin

Worte, die einer werdenden Mutter natürlich nahegehen. Zadic hat ja stets cool reagiert: „Ich lasse mich nicht einschüchtern.“ Und auch diesmal sagt sie zu ÖSTERREICH: „Ja es gab mehr Drohungen – aber auch unglaublich viele Glückwünsche und nette Nachrichten.“ Dennoch: Ihr Personenschutz ist in Alarm-Bereitschaft versetzt worden. Und die Ermittlungen gegen die Poster laufen …

Gesetzes-Paket gegen Hass im Netz schon vor Präsentation online

Donnerstag, Punkt 9 Uhr, wird von den Ministerinnen Karoline Edtstadler (ÖVP) und Alma Zadic (Grüne) das Gesetzespaket gegen Hass im Netz präsentiert.

Der Entwurf ging allerdings bereits Mittwochabend auf der Seite der Europäischen Kommission online. Hier die Eckpunkte:

  • Plattformen. Internet-Plattformen müssen eine Meldestelle einrichten und Personal für Hass-Postings abstellen. Für Betroffene gibt es ein Beschwerdeverfahren. Das gilt für Plattformen mit mehr als 100.000 Nutzern und einem Umsatz von 500.000 Euro. Medien, Wikipedia und Online-Händler sind ausgenommen.
  • Strafen. Ist ein Posting offensichtlich rechtswidrig, muss es „unverzüglich“ gelöscht werden. Dafür gibt es eine Woche Zeit, sonst drohen hohe Geldstrafen.
  • Verschärfungen. Verhetzung soll nun auch strafbar sein, wenn sie gegen Einzelpersonen gerichtet ist. Dazu wird „Upskirting“ – unterm Rock fotografieren – strafbar. Und: Opfer sollen zivilrechtlich – rasch und günstig – gegen Verfasser vorgehen können.
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