Neutralität

Nationalfeiertag: Das wird am 26. Oktober gefeiert

Österreich feiert mit seinem Nationalfeiertag die "immerwährende Neutralität", die der Nationalrat am 26. Oktober 1955 beschlossen hat. 

 Heuer jährt sich der Beschluss damit zum 70. Mal. Als Nationalfeiertag gilt der 26. Oktober seit 1965, seit 1967 ist er auch arbeitsfrei.

In Österreich hat es 1946 bis 1954 - zumindest in Wien - Feiern am 13. April gegeben, dem "Tag der Befreiung". Dieser Festtag verlor durch die andauernde Besatzung durch die Alliierten aber zunehmend an Akzeptanz. 1955 schließlich verordnete Unterrichtsminister Heinrich Drimmel, dass die Schulen am 25. Oktober den "Tag der Fahne" begehen sollten. Dieser Tag war laut den im Staatsvertrag vorgesehenen Fristen jener, an dem der letzte alliierte Soldat Österreich verlassen sollte.

Ein Jahr später, 1956, hat die Regierung erstmals den 26. Oktober zum "Tag der Fahne" erklärt. Am 26. Oktober 1955 sei Österreich "endgültig frei" gewesen, lautete die Begründung. 1965 folgte dann das "Bundesgesetz über den österreichischen Nationalfeiertag". Darin wird die Wahl des Termins 26. Oktober mit dem Beschluss des Neutralitätsgesetzes begründet. Zwei Jahre später wurde der Nationalfeiertag zum arbeitsfreien, gesetzlichen Feiertag.

Im Folgenden das "Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs" im Wortlaut:

"Artikel I.

(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."

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