Nationalrat beschließt

Führerschein-Befristung und Rettungsgassen

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Außerdem einige Autobahn- und Schnellstraßenprojekte gekippt.

Im Nationalrat sind am Mittwoch neue Führerscheinregeln beschlossen worden. Künftig muss er in den Klassen A und B alle 15 Jahre neu ausgestellt werden, für Motorräder gibt es zudem geänderte Führerscheinklassen. Ein weiterer Beschluss im Verkehrsbereich betraf die Rettungsgassen-Pflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Auch das Bundesstraßengesetz wurde novelliert, was das Aus für mehrere Autobahnprojekte bedeutet.

A- und B-Führerscheine nur mehr befristet
Bei der mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossenen Befristung der Führerscheine handelt sich um eine kostenpflichtige Formalität, verpflichtende Gesundheitschecks für den neuen Schein im Scheckkartenformat sind nicht vorgesehen. Lenkberechtigungen, die bis zum Inkrafttreten 2013 ausgestellt werden, bleiben generell bis 2033 gültig.

Änderung der Motorradklassen
Umgesetzt wird eine EU-Richtlinie, die auch eine Änderung der Motorradklassen festlegt. Es gilt der Grundsatz des stufenweisen Zugangs im Zwei-Jahres-Rhythmus. Jugendliche ab 16 Jahren können ab 2013 in der Klasse A1 eine 125-ccm-Maschine lenken, mit 18 auf A2 (bis 35 kW Leistung) umsteigen und mit 20 auf A. Ein Direktzugang zu Klasse A ist erst mit 24 Jahren möglich.

Ab 2012 Rettungsgassen auf Autobahnen Pflicht
Die einstimmig beschlossene Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen gilt ab 2012. Sie bedeutet, dass Fahrzeuglenker auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen Einsatzfahrzeugen bei Unfällen oder Staus Platz machen müssen - also nach links bzw. rechts ausweichen. Als Strafrahmen bei Nichtbefolgung sind Bußgelder in der Höhe von 72 bis 2.180 Euro vorgesehen. Entsprechende Regelungen gibt es bereits in den Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien. Die Einführung soll von einer Informationskampagne begleitet werden.

Einsparungen beim Autobahnausbau
Durch die mit Regierungsmehrheit angenommene Novelle zum Bundesstraßengesetz wird beim Autobahnausbau gespart. Nicht realisiert wird die nördliche Spange des Linzer Westrings (A26) in Oberösterreich, die A 23 im Abschnitt Hirschstetten - Haidjöchl (Wien) oder die A 24 Verbindungsspange Rothneusiedl (Wien). Stattdessen sollen einzelne Projekte (A 23, S 31 im Burgenland) als Landesstraßen errichtet werden. Die betroffenen Länder erhalten Zuschüsse. Das Einsparungsvolumen gegenüber den ursprünglichen Plänen liegt bei 1,4 Mrd. Euro.

Asfinag muss für Behördenverfahren zahlen
Weiteres Geld holt sich das Infrastrukturministerium durch Gebühren, die sie künftig mittels Verordnung einheben kann. Konkret sollen der Autobahngesellschaft Asfinag die Kosten für Behördenverfahren - knapp 900.000 Euro - verrechnet werden, die bei der Genehmigung von Straßenprojekten anfallen. Als dritter Punkt im Bundesstraßengesetz wurde das Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur beschlossen. Auch hier wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt.

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