Einstimmig

Nationalrat empfiehlt Völkerrechtsklage gegen Temelin

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Die fünf Parlamentsparteien haben bei der Sondersitzung des Nationalrats am Freitag zu einem Konsens in Sachen Temelin gefunden.

SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und BZÖ fordern in einem gemeinsamen Entschließungsantrag die Regierung auf, eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik einzuleiten, sollte das Land nicht nachweisen können, alle offenen Sicherheitsmaßnahmen erbracht zu haben.

Grund ist die kürzlich erteilte endgültige Betriebsgenehmigung (Kollaudierung) für das südböhmische Kernkraftwerk, die von den Angebordenten als Bruch des völkerrechtlich verbindlichen "Melker Protokolls" verurteilt wird.

Nachweis der Sicherheit
Die Parlamentarier verlangen konkret, dass die Regierung Tschechien auffordert, mit der erfolgten Kollaudierung " umgehend den Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen" zu erbringen. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist die Regierung aufgefordert, "umgehend alle verfügbaren Rechtsschritte" für eine Völkerrechtsklage einzuleiten. Eingebracht wird der Antrag von Kurt Gaßner (S), Wilhelm Molter (V), Gabriela Moser (G), Lutz Weinzinger (F) und Ursula Haubner (B).

Unverbindliche Empfehlung
Beim Entschließungsantrag handelt es sich nur um eine unverbindliche Empfehlung, die keine Aktivitäten der Regierung nach sich ziehen muss. Angesichts der Einstimmigkeit sind bei diesem Antrag aber durchaus entsprechende Schritte denkbar.

"Erster Schritt in richtige Richtung"
Die Plattform "atomstopp_oberoesterreich" bezeichnet den parlamentarischen Entschließungsantrag zur endgültigen Betriebsgenehmigung des südböhmischen Atomkraftwerks Temelin als "ersten Schritt in die richtige Richtung". Man fordere Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V), diesen Weg fortzusetzen und in einem zweiten Schritt eine diplomatische Note zu überreichen, "in der Klartext gesprochen wird", hieß es Freitagnachmittag.

Die Bundesregierung müsse die fehlende Behebung der im Melker Vertrag genannten Sicherheitsdefizite gegenüber Tschechien feststellen, um die vertraglichen Rechte zu wahren. Sei die Regierung nicht gewillt, diesen Schritt zu machen, dann hätten die Abgeordneten am 29. November bei der nächsten Nationalratssitzung die Möglichkeit, sie bei Nachlässigkeit zu diesem Schritt per Beschluss zu zwingen, betonte "atomstopp_oberoesterreich".

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