Reform

Nationalrat: Neue Sozialhilfe beschlossen

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Kritik kam von der SPÖ unter anderem daran, dass es sich bei den meisten Lockerungen nur um Kann-Bestimmungen für die Länder handle.

Wien. Der Nationalrat hat am Mittwochnachmittag mit Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS die Reform der Sozialhilfe beschlossen. Sie enthält unter anderem eine neue Härtefallklausel. Kritik kam von der SPÖ unter anderem daran, dass es sich bei den meisten Lockerungen nur um Kann-Bestimmungen für die Länder handle. Die FPÖ sieht bei Zugewanderten ein Entgegenkommen der ÖVP gegenüber den Grünen.

Dabei finden auch die Freiheitlichen nicht alles schlecht, was am Mittwoch beschlossen wurde - etwa dass betreute Wohneinrichtungen wie z.B. Frauenhäusern oder Obdachlosen- und Behinderteneinrichtungen von den Ländern nicht mehr wie ein gemeinsamer Haushalt behandelt werden müssen, was den individuellen Bezug erhöht. Pflegegeld soll bei der Sozialhilfe nicht mehr berücksichtigt werden, und zwar nicht nur wie bisher bei der bezugsberechtigten Person, sondern auch bei pflegenden Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.

Anrechnung des 13. und 14. Monatsgehalts

Was die Anrechnung des 13. und 14. Monatsgehalts bei Personen betrifft, die neben ihrem Arbeitseinkommen Sozialhilfeleistungen beziehen, liegt die Entscheidung künftig bei den Ländern, was die Sozialdemokraten ärgerte, da sie die Umsetzung bundesweit sicher gestellt haben wollen. Die NEOS stimmen zwar zu, erkennen aber weiter Strukturprobleme, würden beispielsweise lieber Sozial- und Notstandshilfe zusammenlegen. Auf der anderen Seite hob Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) die Härtefallklausel hervor, über die die Länder den Bezieher-Kreis ausweiten können. Dabei handelt es sich beispielsweise um Menschen mit humanitärem Bleiberecht, die ihre Arbeit verloren haben. Hier werde geholfen, wo der Druck besonders groß sei, meinte der Ressortchef.

Mit den Stimmen von Koalitionsfraktionen wurden danach Corona-Sonderregeln verlängert, etwas was die Krankenanstalten betrifft. Im Falle einer Krisensituation kann hier bis Mitte 2023 von bestimmten Auflagen abgesehen werden. Auch die Regelungen im Epidemiengesetz bleiben bis Ende Juni kommenden Jahres aufrecht, etwa bei der Durchführung von Screeningprogrammen, der Dokumentation von Infektionsfällen, der Verhängung von Ausreisebeschränkungen aus lokalen Epidemiegebieten und der Registrierung von nach Österreich einreisenden Personen.

Pflege im Mittelpunkt

Bis Jahresende verlängert wurde jene Regel, wonach Beschäftigte mit bestimmten Vorerkrankungen - unter voller Entgeltfortzahlung - neuerlich vom Dienst freigestellt werden können, sollte sich die Pandemie-Lage wieder zuspitzen und weder Home-Office noch ein besonders geschützter Arbeitsplatz möglich sein. Die Durchführung von Corona-Impfungen und Corona-Tests durch Sanitäter wurde bis Ende 2023 erlaubt.

Schon zu Beginn der Sitzung war die Pflege im Mittelpunkt gestanden, als in der "Aktuellen Stunde" ÖVP und Grüne die in der Vorwoche präsentierte Reform verteidigten. Es sei das größte Reformpaket seit Jahrzehnten, nun müsse man sich gemeinsam an die Umsetzung machen, lautete der Tenor. Die Opposition zeigte sich damit höchst unzufrieden. Es liege nichts als Ankündigungen vor, budgetär und gesetzlich sei noch gar nichts festgelegt.

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