Flüchtlingswell über neue Route

Grenzschutz in NÖ sorgt weiter für Diskussion

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SP und FP wollen Assistenzeinsatz des Heeres, neue Flüchtlingswelle rollt an.

NÖ. Die Frage nach einem möglichen Assistenzeinsatz des Bundesheeres an den NÖ-Grenzen zu Tschechien und der Slowakei sorgt weiterhin für Diskussionen. Nachdem SPNÖ-Chef Franz Schnabl bereits im Jänner einen „Assistenzeinsatz nach burgenländischem Vorbild“ gefordert hatte, tat dies kürzlich auch die FPÖ. „Es ist höchste Zeit, unsere Grenzen effektiv zu schützen“, so Landesparteiobmann Udo Landbauer.

Gründe. Die Flüchtlingszahlen auf der Balkanroute nahmen zuletzt wieder stark zu, von Zuständen wie im Sommer 2015 ist die Rede. Außerdem rollen die Flüchtlingswellen über eine neue Route an. Diese solle (siehe Grafik unten) von der Türkei aus durch Bulgarien über Rumänien, die Ukraine und anschließend die Slowakei und Tschechien nach Österreich führen.

Antworten. ÖSTERREICH fragte bei FP und SP nach, was man angesichts der Forderungen unter einem solchen Assistenzeinsatz verstehe. „Das Bundesheer soll an offiziellen Grenzübergängen und Beobachtungsposten die Grenze sichern und überwachen“, hieß es von der FPÖ. So könne man illegale Migranten, direkt an der Grenze abfangen und abweisen. SP-Klubobmann Reinhard Hundsmüller meinte gegenüber ÖSTERREICH, dass der Assistenzeinsatz nicht an der burgenländischen Grenze enden dürfe. Denn ansonsten würden Schlepper „zwangsläufig die Routen über die NÖ-Grenzen nehmen“. Er bezifferte die Zahl der Aufgriffe in den Grenzregionen zur Slowakei und Tschechien mit 380. Hundsmüller sieht neben Innen- und Verteidigungsministerium auch VP-Landeschefin Johanna Mikl-Leitner und Asyl-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) in der Pflicht.

Finanzierung. Ob und wie ein solches Unterfangen finanziert werden soll, ist offen. „Die Sicherheit unserer Landsleute sollte uns das jedenfalls wert sein“, ließen die Freiheitlichen wissen. Hier müsse „ein entsprechendes Budget bereitgestellt werden“. Das Bundesheer hält sich diesbezüglich noch bedeckt. Erst wenn ein Antrag an das Verteidigungsministerium eingelangt sei, könne „eine einsatzrelevante Prüfung zur Personalstärke, Kosten etc.“ erfolgen, hieß es von dort.

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