Ministerrat

Novelle des Ökostromgesetzes beschlossen

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Die Regierung hat sich am Mittwoch auf die neuerliche Novelle des Ökostromgesetzes geeinigt. Der Förderdeckel wächst auf 21 Mio. Euro.

Wie der zuständige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) im Anschluss an den Ministerrat sagte, wird die pro Jahr mögliche zusätzliche Fördersumme für die Betreiber von Ökostromanlagen (z.B. Wind- und Kleinwasserkraft) von 17 auf 21 Mio. Euro ausgedehnt. Sollte diese Fördersumme ausgeschöpft werden, ist eine Neubewertung vorgesehen, um über eine mögliche Erhöhung entscheiden zu können.

Erhöhte Fördersumme
Für die Stromkunden, die die Ökostromförderung finanzieren müssen, ergibt sich durch die erhöhte Fördersumme laut Bartenstein eine durchschnittliche jährliche Mehrbelastung von rund 10 Euro pro Haushalt. Derzeit sind es 35 Euro. Für sozial Schwache (Mindestpensionisten und Sozialhilfeempfänger) sind Erleichterungen vorgesehen.

"Durchbruch"
Bartenstein zeigte sich mit der nun getroffen Einigung zufrieden und betonte, es werde einen Schwerpunkt bei Wasser- und Windenergie geben. Umweltminister Josef Pröll (V) sprach von einem "Durchbruch", weil mit dem alten Ökostromgesetz der Ausbau der Ökostromanlagen zum Erliegen gekommen sei. Mit dem neuen Gesetz sei das Ziel, den Ökostromanteil von 8 auf 15 Prozent zu steigern, realistisch.

Grüne Energie-Route
Die Grünen haben im Zuge der Sitzung der Regierung erneut die Energierute ins Fenster gestellt. In einer Aktuellen Stunde mit dem Titel "Gratis Sonne statt teurem Öl" gab es es zu Beginn der Nationalratssitzung am Mittwoch Kritik an fehlenden Maßnahmen zum Klimaschutz. "Die Regierung sollte den Plan der Grünen, bis 2020 aus Öl und Gas auszusteigen, zu hundert Prozent übernehmen", so der Wunsch von Eva Glawischnig (G). Als Antwort gab es ein Bekenntnis zum Klimaschutz.

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