Die Anpassung wurde durch ein Urteil des EuGH notwendig.
Einstimmig wurde am Mittwoch die Novelle zum Buchpreisbindungsgesetz im Nationalrat beschlossen. Notwendig geworden war die Anpassung durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Ende April. Die Änderung ermöglicht es ausländischen Verlegern, einen speziell auf das österreichische Bundesgebiet ausgerichteten Mindestpreis zu empfehlen. "Damit sind ausländische Verleger österreichischen Verlegern gleichgestellt, was jedoch nichts an der Chancengleichheit der Buchhändler ändert", heißt es in einer Aussendung des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels.
"Das Buchpreisbindungsgesetz behält auch seinen nachgewiesenen positiven Effekt für die Konsumenten, weil es seine stabilisierende Wirkung auf die Buchpreise hat", so der Obmann der Buch- und Medienwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, Michael Kernstock. Zeitgleich mit dem Urteil sei auch ein Universitätsgutachten erstellt worden, "das letztlich Grundlage für die Gesetzesnovelle war", wie es heißt.
Die bisherige Regelung war als EU-rechtswidrig eingestuft worden, da es sich um eine Verletzung der in der EU geltenden Warenverkehrsfreiheit handelte. Der Europäische Gerichtshof teilte Ende April mit, dass "das Verbot für Importeure deutschsprachiger Bücher, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellt, die nicht gerechtfertigt werden kann".