Fuchs ist unter Druck geraten, nachdem Nachrichten zwischen ihm und dem ebenfalls suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek publik geworden sind.
Wien. Der Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, wird angeklagt. Infolge dessen wurde er am Mittwoch mit sofortiger Wirkung einstweilig suspendiert. Das hat die Medienstelle des Justizministeriums (BMJ) Mittwochabend der APA mitgeteilt. Was ihm genau vorgeworfen wird, wurde nicht kommuniziert. Die Suspendierung wurde dem Obersten Gerichtshof als zuständiges Disziplinargericht zur Kenntnis gebracht. Dieser hat nun darüber zu entscheiden.
Seitens des Justizministeriums hieß es am Mittwochabend auf APA-Nachfrage, zu Einzelstrafsachen werde keine Auskunft erteilt. Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, konnte der APA nicht sagen, weswegen Fuchs angeklagt wurde. Es handle sich um einen Verschlussakt, stellte Mayr fest.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte im Vorjahr Ermittlungen gegen Fuchs wegen des Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses aufgenommen. Es stand der Vorwurf im Raum, Fuchs könnte dem bereits suspendierten BMJ-Sektionschef Christian Informationen zu Verfahrensständen - etwa in der Causa Gernot Blümel - weitergeleitet haben. Auch einer vermuteten Falschaussage wurde nachgegangen. Dazu wurden die Ermittlungen im Herbst in Teilaspekten eingestellt.
Suspendierung bereits im U-Ausschuss angekündigt
"Grund für die Maßnahme war, dass angesichts der Anklageerhebung die Suspendierung mit Rücksicht auf die Natur oder Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erschien", begründete das Ministerium den heutigen Schritt. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte die Suspendierung bereits im U-Ausschuss am Mittwoch im vertraulichen Teil ihrer Befragung angekündigt.
Fuchs war zuletzt wieder unter Druck geraten, nachdem Nachrichten zwischen ihm und dem ebenfalls suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek publik geworden sind. Die beiden hatten sich über die Observation eines WKStA-Mitarbeiters im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unterhalten. Kurz vor der Sicherstellung seines Mobiltelefons im März 2021 soll er im Internet intensiv nach Informationen über Datenlöschung und -wiederherstellung, verschlüsselte Kommunikation und Wertkartenhandys gesucht haben.
Nach der Beschlagnahmung seines Handys wurden Fuchs im Vorjahr Kompetenzen entzogen. Er ist seither für sämtliche Angelegenheiten, die die WKStA betreffen, nicht mehr zuständig.