Obsorge Neu

Väter haben jetzt alle Rechte

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Abkühlphase bei Streit-Scheidung - Bei Krach schlichten Sozialarbeiter.

Geschiedene oder ledige Väter haben allen Grund zu jubeln: Mit dem neuen Familienrechtspaket, das Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ausverhandelt haben, erhalten sie mehr Rechte. Ledige Väter können in Zukunft die alleinige Obsorge beantragen – auch gegen den Willen der Mutter. So sieht das Paket im Detail aus:

  • Antragsrecht lediger Väter. Das Vetorecht der Mutter fällt: Unverheiratete ­Väter können künftig die alleinige oder gemeinsame Obsorge beantragen. Die Entscheidung trifftfällt das Gericht. Sind sich die Eltern einig, kann ein gemeinsames Sorgerecht künftig gleich am Standesamt eingetragen werden
  • Gemeinsame Obsorge auch nach Ehekrach. Wenn sich die Eltern nach einer Trennung (egal, ob verheiratet oder ledig) nicht über das Sorgerecht einig werden, gibt es eine sechs-monatige AbkühlphaseÜbergangslösung, in der beide Eltern Kontakt zum Kind haben müssen. Der Richter kann schließlich auch auf gemeinsame Obsorge entscheiden, selbst wenn das die Eltern gar nicht wollen.
  • ●Vermittler. Vom Gericht angeheuerte Psychologen und Sozialarbeiter schauen darauf, dass Besuchszeiten eingehalten werden. Sie erstatten danach Bericht.
  • Verpflichtende Beratung. Richter können verpflichtende Familienberatungen verordnen.
  • Kinderrechte im Gesetz. Das Kindeswohl wurde mit einer 12-Punkte-Definition im Gesetz verankert. Es muss etwa sichergestellt werden, dass das Kind ausreichend versorgt ist. Die Einigung war längst überfällig: Der Verfassungsgerichtshof verlangt das Antragsrecht für ledige Väter. Bei den Verhandlungen hat sich am Ende Justizministerin Karl durchgesetzt : Sie hatte sich vor allem für die Rechte der Väter eingesetzt.

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