Vor Gericht

ÖGB beruft BAWAG-Schadenersatzurteil

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Das Urteil des Wiener Handelsgerichts will der ÖGB nicht hinnehmen. Der Gewerkschaftsbund hat am Freitag beschlossen, in Berufung zu gehen

Der ÖGB legt gegen das Urteil des Wiener Handelsgerichtes im BAWAG-Schadenersatzprozess Berufung ein. Wie berichtet hat das Wiener Handelsgericht die Schadenersatzklage des ÖGB und der ÖGB-Schuldenholding AVB gegen die früheren BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, vier weitere frühere Vorstandsmitglieder, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratpräsidenten Günter Weninger und den ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch abgewiesen.

Streitwert: 11 Mio. Euro
Damit lässt es der ÖGB nun nicht bewenden: "Das dem ÖGB am 30. August 2007 übermittelte Urteil wurde von einer Reihe von Rechtsexperten aus dem universitären Bereich und Rechtsanwalten genau analysiert. Nach einer umfassenden Diskussion auf Grund der Komplexität der Causa hat der ÖGB-Vorstand heute beschlossen, gegen das vorliegende Urteil zu berufen", teilt der Gewerkschaftsbund am Freitag mit.

Als Bumerang hat sich die Schadenersatzklage des ÖGB und der Anteilsverwaltung BAWAG P.S.K. AG (AVB) - die ÖGB-Tochter wurde per 18. Juni in die AVB Holding GmbH umgewandelt - gegen die früheren BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, die ehemaligen Vorstandsmitglieder Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker, den früheren BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratpräsidenten Günter Weninger und den ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch herausgestellt. Das Wiener Handelsgericht hat die Klage vollständig abgewiesen. Dafür muss der ÖGB den acht Beklagten laut nicht rechtskräftigem Urteil die Prozesskosten von 1,28 Mio. Euro ersetzen.

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