Der ÖVP-Fraktionsvorsitzende Günter Stummvoll will angesichts der drei unterschiedlichen Gutachten zur Kontrollbefugnis alle drei Gutachter vor den Banken-Untersuchungsausschuss laden.
Sie sollten dort ihre Argumente darlegen, "damit sich die Abgeordneten ein klares Bild machen können", so Stummvoll am Samstag.
Einladen will Stummvoll Vertreter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, der Finanzprokuratur und des Rechts- und Legislativdienstes des Parlamentes.
Das zuletzt vorgelegte Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments - das eine Prüfzuständigkeit für die hoheitlichen Aufgaben der Finanzmarktaufsicht (FMA) sieht - "ändert nichts an der grundsätzlichen Haltung der ÖVP", betonte Stummvoll. Die ÖVP habe diesen Ausschuss von Beginn an abgelehnt, "weil er von Rot, Grün und Blau als Polittribunal inszeniert war und mit Pauschalverdächtigungen bezüglich Geldwäsche den Finanzplatz Österreich schwer schädigt".
Parlamentsdirektion meldet sich zu Wort
Der Rechts- und
Legislativdienst der Parlamentsdirektion hat sich ebenfalls mit der Frage
der Kontrollbefugnisse des Banken-Untersuchungsausschusses befasst. Er hält
in einer Stellungnahme "unumstritten fest, dass im Rahmen der
hoheitlichen Aufgaben die FMA dem Prüfauftrag des
Banken-Untersuchungsausschusses nachzukommen hat", teilte
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer am Samstag mit.
Die parlamentarische Praxis sei stets von einem weiten Prüfungsrecht ausgegangen. "Soweit die FMA als Behörde tätig wird, hat sie laut Verfassung dem Ersuchen der Ausschüsse um Beweiserhebungen Folge zu leisten und auf Verlangen ihre Akten vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht ungeachtet des Umstandes, ob es sich um eine weisungsfreie Behörde handelt oder nicht", heißt in der Stellungnahme.
SPÖ: Regierung kann sich Kontrolle nicht aussuchen
SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter fühlt sich aber durch die
Stellungnahme des Rechts- und Legislativdienstes der Parlamentsdirektion
bestätigt in seiner Überzeugung, "dass sich die Regierung
nicht selbst aussuchen kann, ob sie kontrolliert wird oder nicht".
Damit sei klar, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) im Untersuchungsausschuss
alle Akten lückenlos vorlegen und Rede und Antwort stehen müsse, meinte er
am Samstag im SPÖ-Pressedienst.
Denn laut der Stellungnahme sei es "unbestritten, dass die FMA im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben vom Prüfauftrag des Banken-Untersuchungsausschusses voll umfasst ist". Nicht aus dem Weg geräumt ist für Matznetter damit der Versuch "des Bundeskanzleramts von Wolfgang Schüssel", mit "hanebüchenen Argumenten" die Kontrollaufgaben des Parlaments behindern zu wollen.
Grasser: "Sturm im Wasserglas"
Für Finanzminister
Karl-Heinz Grasser (V) sind die aktuellen Debatten über die
Kontrollbefugnisse des Banken-Untersuchungsausschusses nur ein "Sturm
im Wasserglas" und eine "völlig uninteressante Diskussion"
. Denn die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe ihm versichert, dass sie im Rahmen
des rechtlich Möglichen "voll kooperationsbereit" sei. "
Sehr wichtig" sei für ihn, dass alle Fraktionen das Bankgeheimnis außer
Streit stellen, so Grasser am Samstag in der ORF-Radioreihe "Im Journal
zu Gast".
Ungeachtet der sich teilweise widersprechenden Gutachten werde die Finanzmarktaufsicht "den Maßstab anlegen, wo sie der Überzeugung ist, das darf und kann sie dort rechtlich sagen", meinte Grasser - unter Hinweis darauf, dass er der FMA keine Weisungen geben könne.
Rechnungshof hat Kontrollmöglichkeit
Rechnungshof-Präsident
Josef Moser betonte am Sonntag, dass der Rechnungshof mehr
Kontrollmöglichkeiten habe als das Parlament selbst. "Der Rechnungshof hat
die Möglichkeit, die Finanzmarktaufsicht als ausgegliederte Einrichtung
gemäß Artikel 126 b der Bundesverfassung einer Vollprüfung zu unterziehen",
sagte er am Sonntag im ORF-Parlamentsmagazin "Hohes Haus".
Er bestätigte, dass der Rechnungshof - wie er im Mai angekündigt hatte - mittlerweile die Prüfung der Finanzmarktaufsicht aufgenommen hat.