Ab Freitag ist die neue Regelung gültig. Was jede/r Einreisende jetzt beachten muss.
Das Gesundheitsministerium hat die angekündigte Registrierungspflicht für Einreisen nach Österreich am Dienstag verordnet. Ab Freitag wird damit die elektronische Registrierung vor einer Einreise nach Österreich verpflichtend. Anzugeben sind: Name, Geburtsdatum, Email-Adresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise sowie die Länder des Aufenthalts der vergangenen zehn Tage.
Sollte die Adresse der Quarantäne von der normalen Aufenthaltsadresse in Österreich abweichen, ist diese anzuführen. Das entsprechende Online-Formular soll vermutlich am Mittwoch zur Verfügung stehen, wie eine Sprecherin des Ministeriums der APA mitteilte. Die Speicherung der Daten erfolge für 28 Tage ab Datum der Einreise. Die Daten würden danach unwiderruflich gelöscht.
Quarantänekontrollen & Contact Tracing sollen einfacher werden
Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle Personen, die nach Österreich einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für regelmäßige Pendler, für Transitreisende oder für Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen - etwa zu Begräbnissen. Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle der Quarantäne zu verbessern sowie das Contact Tracing zu erleichtern.
Die Ausnahmen bei Online-Registrierungspflicht für Einreisen:
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Regelmäßige Pendler
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Transitreisende
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Unaufschiebbarer Gründe im familären Kreis - z.B.: Beerdigung
Online-Formular für Einreise-Registrierung
Das Online-Formular soll sich unter diesem Link finden. Am Dienstagabend war es noch nicht verfügbar. Anhand der eingegebenen Daten informiere das System, welche Konsequenzen an die Einreise geknüpft seien - also ob sich die Person in Quarantäne begeben müsse oder ungehindert einreisen dürfe, teilte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung mit.
QR-Code
Die einreisenden Personen erhalten demnach anschließend ein PDF-Dokument mit einem QR-Code und den eingegebenen Daten per Download sowie an die angegebene E-Mail-Adresse. Dieses Dokument ist entweder ausgedruckt oder digital (am Smartphone) mitzuführen. Für Personen, die über keine entsprechenden elektronischen Möglichkeiten verfügen, könne das Formular auch in ausgedruckter Form ausgefüllt werden oder stünde im Notfall an den Grenzen das Formular zur Verfügung, präzisierte die Sprecherin. Allerdings sei die elektronische Registrierung vorzuziehen, um Wartezeiten an der Grenze zu verkürzen.
Quarantänepflicht bleibt
Weiterhin aufrecht bleibt, dass Einreisende sich in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen, die sie frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Coronatest vorzeitig beenden können. Ohne Quarantäneverpflichtung sind derzeit lediglich Einreisen aus Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan möglich.