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Opposition klagt gegen Fiskalpakt

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Grüne und BZÖ drängen FP zur gemeinsamen Verfassungsklage.

Die Grünen und das BZÖ pochen auf eine gemeinsame Verfassungsklage der Opposition gegen den von den Regierungsparteien beschlossenen Fiskalpakt. "Ich fände es vernünftig und richtig, wenn die Oppositionsparteien hier zusammenfinden würden, denn eine Anfechtungsklage des Nationalrats hat mehr politisches Gewicht als bloß eine Klage der Kärntner Landesregierung", erklärte Grünen-Vizeparteichef Werner Kogler. "Jetzt gilt es, gemeinsam über die parteipolitischen Grenzen hinweg zu handeln", sagte auch BZÖ-Chef Josef Bucher.

Dieser Appell richtet sich an die FPÖ, die ursprünglich eine solche Verfassungsklage über die Kärntner Landesregierung abwickeln wollte. Mittlerweile haben die Freiheitlichen aber Gesprächsbereitschaft gezeigt und wollen auch mit den Grünen und dem BZÖ reden. Um eine Verfassungsklage über den Nationalrat einzubringen, braucht es ein Drittel der Nationalratsabgeordneten (61) und damit alle drei Oppositionsparteien.

Bucher begrüßte den "Schwenk der FPÖ" und bot noch diese Woche einen Verhandlungstermin an. Ziel müsse es sein, den Fiskalpakt zu verhindern und möglichst rasch eine Verfassungsklage einzubringen. Kogler argumentiert ein gemeinsames Vorgehen auch damit, dass die Grünen über die entsprechende Expertise verfügen und bereits Gutachten erarbeiten haben lassen.

Gutachter: Fiskalpakt ändert Verfassung
So kommt der Gutachter Stefan Griller zum Schluss, dass der Pakt aus mehreren Gründen verfassungsändernd sei, somit ein sogenanntes "vorbereitendes Verfassungsgesetz" und damit eine Zweidrittel-Mehrheit bedurft hätte. Dies betreffe vor allem die "Schuldenbremse", die ein Defizit von weniger als 0,5 Prozent des BIP vorsieht. Damit sieht der Professor die Budgethoheit des Nationalrates beschnitten, welche aber in der Verfassung verankert ist. Auch das Argument, dass die meisten der Bestimmungen des Fiskalpaktes ohnehin schon im sogenannten "Six Pack" verankert seien, lässt er nicht gelten. Denn die dort verankerte Schuldenbremse sei mit einem Prozent Defizit weniger streng als jene im Fiskalpakt, damit gehe der Pakt über den Six Pack und damit über EU-Recht hinaus.

Voraussetzung für eine Verfassungsklage beim VfGH ist, dass Bundespräsident Heinz Fischer das Gesetz unterzeichnet. Dieser hatte es am Wochenende noch offen gelassen, ob er das tun wird. Er sagte zwar, dass er "keinen offensichtlichen Verfassungsbruch" sehe, er aber beim Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM seinen "Entscheidungsraster strenger machen möchte". Das Staatsoberhaupt deutete eine Unterschrift an, betonte aber mehrmals, dass er die Materie sehr genau prüfen werde, bevor er unterzeichne. Das soll sich in den nächsten Tagen entscheiden.

Eine gemeinsame Klage der Opposition würde sich nur gegen den Fiskalpakt richten. Die Grünen haben dem europäischen Stabilisierungsmechanismus ESM im Gegensatz zur FPÖ und BZÖ nämlich zugestimmt. Für eine Anfechtungsklage bräuchte es nicht einmal eine Nationalratssitzung, es reichen die Unterschriften der Abgeordneten. Die Blauen wollen auf jeden Fall auch eine Klage über die Kärntner Landesregierung machen, diese wird sich auch gegen des ESM richten.

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