Twitter-Maulkorb

ORF-Streit: Die Dienstanweisung im Wortlaut

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Die neuen Social-Media-Richtlinien sorgen für große Aufregung im ORF.

Die Pläne für Social-Media-Guidelines im ORF sorgen für Wirbel. Auf Twitter gehen die Wogen hoch, in- und ausländische Medien schrieben von einem "Maulkorb", und auch SPÖ-Mediensprecher Thomas Drozda ortet einen "Maulkorberlass". ORF-Chef Alexander Wrabetz wies solche Vorwürfe am Mittwoch im APA-Gespräch als "absurd" zurück und betonte: Es handle sich um einen Entwurf, der diskutiert werde.

Die Dienstanweisung im Wortlaut

Lukas Tagwerker, Mitarbeiter bei FM4, postete am Dienstag das Mail, in dem über die neue Social-Media-Richtlinie informiert wurde.

Zur Sicherstellung dieser Grundsätze, Vorgaben und Empfehlungen und damit der Glaubwürdigkeit des ORF und seiner Mitarbeiter/innen ist daher auch im privaten Umfeld zu verzichten auf

  • öffentliche Äußerungen und Kommentare in sozialen Medien, die als Zustimmung, Ablehnung oder Wertung von Äußerungen, Sympathie, Antipathie, Kritik und "Polemik" gegenüber politischen Institutionen, deren Vertreter/innen oder Mitgliedern zu interpretieren sind.
  • öffentliche Äußerungen und Kommentare in sozialen Medien, die eine voreingenommene, einseitige oder parteiische Haltung zum Ausdruck bringen, die Unterstützung derartiger Aussagen und Initiativen Dritter sowie die Teilnahme an derartigen Gruppen, sofern damit die Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des ORF konterkariert würde.

Die entsprechenden Meinungsbekundungen können dabei sowohl durch direkte Äußerungen erfolgen als auch indirekt durch Zeichen der Unterstützung/Ablehnung wie Likes, Dislikes, Recommends, Retweets oder Shares.

Eine konkrete Beurteilung kann jeweils nur im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände und nach Maßgabe der erwähnten rechtlichen Vorgaben erfolgen. Im Zweifel ersuche ich darum von einer Meinungsäußerung Abstand zu nehmen.

Diese ORF Social Media-Leitlinien sind als Dienstanweisung von allen journalistischen und programmgestaltenden Mitarbeiter/innen des ORF zu befolgen und gelten für Tochtergesellschaften als Gesellschafterweisung.

Die jeweiligen Vorgesetzten (Chefredakteure, Hauptabteilungsleiter/iunnen) haben die Einhaltung der ORF Social Media-Leitlinien sicherzustellen und zu kontrollieren.

Dr. Alexander Wrabetz

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