Das von der Regierung versprochene Ostergeld wird frühestens im Mai gezahlt – wenn überhaupt: Firmen sind zur Auszahlung nicht verpflichtet.
Bis Ostern wollten Finanzminister Josef Pröll und Bundeskanzler Werner Faymann den größten Brocken im Konjunkturpaket umsetzen – die 3,2 Milliarden schwere Steuerreform. Rein formal scheint die Übung gelungen:
- Am 13. März kommt die Reform in den Nationalrat.
- Am 26. März passiert die Novelle den Bundesrat.
- Danach muss der Text noch vom Bundespräsidenten abgesegnet werden.
- Am 30 März sollte die Reform fix und fertig als Bundesgesetz vorliegen, rückwirkend ab 1. Jänner.
Aber: Für die meisten Österreicher wird es das von der Regierung avisierte „Ostergeld“ nicht geben. Das geht sich zeitlich einfach nicht mehr aus ?
Frühestens im Mai
Fakt bleibt: Österreichs Arbeitnehmer
dürfen sich über einen kräftigen Zuschuss aufs Gehaltskonto freuen. Ein
Durchschnittsverdiener mit 2.400 Euro Bruttoeinkommen erhält für jeden Monat
rückwirkend 50,89 Euro nachgezahlt. Für vier Monate wären das 203,56 Euro
„Ostergeld“ – das gibt es aber nun nicht.
Die Arbeiterkammer glaubt, dass nur die Lohnverrechnungen großer Unternehmen ihre Software noch im April auf die neuen Lohnsteuersätze umstellen können. „Bei Klein- und Mittelbetrieben wird das nicht so rasch gehen“, so AK-Steuerrechts-Experte Otto Farny. Ein ÖSTERREICH-Rundruf bei Unternehmen ergab aber, dass auch die Großen der Branche mit der Umstellung Probleme haben.
Das von der Regierung versprochene Ostergeld wird es also frühestens zum Muttertag im Mai geben, viele Arbeitgeber können sich aber wohl erst im Juni über ihren Steuerbonus freuen.
Kann-Bestimmung
Viel schwerwiegender ist allerdings: Wann das
„Steuerzuckerl“ ausbezahlt wird, bleibt den einzelnen Firmen überlassen.
Denn: „Die Maßnahme einer sogenannten Aufrollung ist eine Kann-Bestimmung“,
erklärt der Steuerberater Karl Bruckner, „die Firmen sind nicht zum
Aufrollen verpflichtet. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer aktiv werden.“
Für den Mitarbeiter bedeutet das: Er kann sich das Zusatzgeld erst über die
Lohnsteuerabrechnung holen – also im Frühling 2010.
AK fordert Gesetzesänderung
Die Arbeiterkammer will deshalb
noch im letzten Augenblick eine Gesetzesänderung erwirken. Farny: „Die
derzeitige Regelung kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.“ Gefordert
wird die verpflichtende und ehestmögliche Gutschreibung der Steuervorteile
durch die Unternehmen.
Der Chef des Wirtschaftsforschungs-Instituts (WIFO), Karl Aiginger, sieht durch die langen Wartezeiten auf Steuerboni die konjunkturbelebende Maßnahme der Reform generell gefährdet. Aiginger: „Dem Steuerzahler stehen rückwirkend 200 Euro zu – und zwar jetzt.“ Je länger die Unsicherheit andauere, ob und wann die „Zuckerln“ ausgezahlt würden, umso weniger würden die Menschen das Geld in Konsumgüter umsetzen.“