Nationalrat

Mega-Panne: Grüne stimmten gegen eigenen Antrag

Den Grünen unterlief im Nationalrat eine kuriose Panne. Sie stimmten gegen ihren eigenen Antrag. 

Im Parlament kam es heute bei den Grünen zu einem kuriosen Fehler. Konkret ging es im Nationalrat gerade um Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Es war der letzte Punkt auf der Tagesordnung, der aufgrund der vorhergegangenen Budgetrede etwas unterging. oe24 sah dennoch genau hin. 

Die Grünen haben zu den Vollspaltenböden bereits vergangenen Freitag im zuständigen Ausschuss einen Antrag eingebracht, der allerdings von den anderen Parteien abgelehnt wurde.

Grüne stimmten gegen eigenen Antrag

Im Nationalrat wurde dann über den negativen Ausschussbericht abgestimmt. Die Grünen dürften hier offenbar durcheinandergekommen sein. Denn sie stimmten für den negativen Ausschussbericht - und damit gegen ihren eigenen Antrag. 

Gegenüber oe24 heißt es von den Grünen: „Ja, uns ist ein Fehler bei der Reihenfolge der Abstimmungen unterlaufen, wir hatten in der Sitzung einen eigenen Antrag eingebracht und die beiden Abstimmungen miteinander verwechselt." Die Position der Partei dürfte allerdings "angesichts der feurigen Rede von Olga Voglauer sonnenklar sein", argumentiert der Parlamentsklub. "Die Regierung kümmert sich nach wie vor nicht um das Leid der Schweine - wir Grüne stehen klar für das Wohl dieser intelligenten Tiere und eine artgerechte Haltung.“ 

Voglauer

Als Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) über den Ausschussbericht abstimmen ließ, stand die Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer (Mitte) plötzlich auf. Sie brachte den Antrag im Ausschuss ein. Dort wurde er allerdings abgelehnte, weswegen sie bei der Abstimmung hätte sitzen bleiben müssen. 

© Parlament

Voglauer

Voglauer schien kurz darauf ihren Fehler bemerkt zu haben und wollte sich wieder hinsetzen. 

© Parlament

Voglauer

Am Ende standen allerdings alle Grünen-Abgeordneten auf. Somit wurde der negative Ausschussbericht über den Antrag von Voglauer einstimmig angenommen

© Parlament

Bei den Vollspaltenböden kürzt die Regierung die Frist für das Verbot auf Mitte 2034. Für Härtefälle - etwa wenn erst kürzlich in neue Ställe investiert wurde - soll es aber geben. Vorangegangen war ein Erkenntnis des VfGH, das die von ÖVP und Grünen festgelegte Übergangsfrist bis 2040 als zu lange bewertete.

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