Die ÖVP befeuert ein weiteres Mal die Diskussion über ein Zitierverbot für Medien aus Verfahrensakten.
Gelten solle dieses vor öffentlichen Verhandlungen in Strafverfahren, schlug Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am Samstag in sozialen Netzwerken vor. Sie berief sich dabei abermals auf das in Deutschland geltende Modell. "Grundrechte gelten für alle Menschen, auch für Beschuldigte in Strafverfahren", argumentierte sie den neuerlichen Vorstoß.
"Es gibt selbstverständlich ein öffentliches Interesse, über Straftaten, Verdachtsmomente, Ermittlungen und Strafverfahren zu berichten - ganz besonders, wenn es um Politik oder das sensible Thema Korruption geht", meinte Edtstadler. Ebenso habe "der mutige Investigativjournalismus" eine zentrale Bedeutung im System der "Checks and Balances". In vielen Fällen der jüngeren Vergangenheit sei aber praktisch alles, was sich im Strafakt befindet, auch an die Öffentlichkeit gelangt, kritisierte die Ministerin diese "deutliche Schieflage".
"Notwendige Grenzziehung"
Edtstadler geht es nun "um eine notwendige Grenzziehung" zwischen den Rollen im Rechtsstaat: "Medien recherchieren und berichten, Polizei und Staatsanwaltschaften ermitteln und decken auf und Gerichte wiegen ab und entscheiden." In dieser Rollenverteilung habe eine beschuldigte Person Grundrechte, die auch in Verfassungsrang stehen, wie das Recht auf ein faires Verfahren und damit die Unschuldsvermutung sowie den Schutz des Privatlebens.
Österreich brauche daher ein Zitierverbot nach deutschem Vorbild für das Stadium des Ermittlungsverfahren, also bevor es zu einer Anklage und damit zur öffentlichen Verhandlung kommt, präzisierte die Ministerin. Dem öffentlichen Informationsbedürfnis könne auch ausreichend Genüge getan werden, ohne dass wörtlich aus den Strafakten zitiert wird, ganze Vernehmungen abgedruckt werden oder private Chats die Titelseiten füllen.