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Parteiengesetz: NEOS legen Vorschlag für parteinahe Vereine vor

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Die NEOS werden am Donnerstag einen Abänderungsantrag zum Parteiengesetz im Nationalrat einbringen.

Damit soll die Frage der parteinahen Vereine geklärt und dadurch "die größte Lücke im Parteiengesetz geschlossen werden", so Vize-Klubchef Nikolaus Scherak. Derzeit gelten die neuen Regeln nur für jene Vereine, die statutarisch mit einer Partei verbunden sind. Laut dem Entwurf soll Parteinähe außerdem anhand organisatorischer und inhaltlicher Kriterien beurteilt werden.

Definiert würden "nahestehende Organisationen" als "eine von der politischen Partei getrennte Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die diese Partei oder eine andere nahestehende Organisation dieser Partei unterstützt". Ob es sich bei einem Verein um eine solche Organisation handelt, soll laut NEOS neben den Statuten von Kriterien wie den Organen und Mitgliedern des Vereins, aber auch der Art und der Intensität der Unterstützung und der parteipolitischen Zusammenarbeit abhängen. Die "faktische Ausprägung" einer Parteinähe zeige sich beispielsweise darin, dass eine Organisation regelmäßige parteipolitische Aktivitäten für eine bestimmte Partei setze.

Ebenso sollen Kriterien wie Namensgleichheit, ein gemeinsamer Sitz oder überwiegende Personenidentität in Leitungsorganen oder Geschäftsführung ausschlaggebend sein, sofern der Vereinszweck nicht ausschließlich auf politikferne Ziele ausgerichtet ist.

Der vorgelegte Entwurf sei ein "Kompromiss", da die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne Bedenken bezüglich der Rechtssicherheit hatten. Jedenfalls sei damit das Argument, offenkundig nicht parteipolitisch tätige Vereine wie beispielsweise Sportvereine könnten fälschlicherweise vom Parteiengesetz betroffen sein vom Tisch, betonte Scherak gegenüber der APA.

Jetzt liege der Ball bei der Regierung. "Wenn ÖVP und Grüne wirklich transparente Parteikassen wollen, dann müssen sie unserem Vorschlag eigentlich zustimmen. Denn die vielen Verbesserungen im neuen Parteiengesetz sind erst sinnvoll, wenn auch wirklich alle Umgehungskonstruktionen durch Vereine im Umfeld von Parteien unmöglich werden", betonte Scherak.

Sollte dem Abänderungsantrag zugestimmt werden, seien auch die NEOS beim Parteiengesetz mit an Bord. Derzeit kündigte von den Oppositionsparteien lediglich die SPÖ an dafürzustimmen, womit aber schon die von den Regierungsparteien angestrebte Zweidrittelmehrheit gesichert wäre.

Aber auch die SPÖ will bis zur Beschlussfassung am Donnerstag noch Verbesserungen erreichen, wie es in einer Stellungnahme gegenüber der APA hieß. Außer Streit stehe für die SPÖ die Stärkung und die erweiterten Kontrollrechte des Rechnungshofes und des Parlaments, die für einen Beschluss eine Zweidrittelmehrheit brauchen. "Hier haben wir auch wesentliche Erfolge durchgesetzt", so Vizeklubchef Jörg Leichtfried.

Gleichzeitig bemängelt er "Lücken im einfachgesetzlichen Teil des Parteiengesetz", etwa beim Seniorenbund oder Bauernbund. Sollten diese "Lücken" nicht geschlossen werden, werde auch die SPÖ Abänderungsanträge einbringen. Zudem solle die Info-Freiheit, also die Veröffentlichungspflicht für Studien oder Umfragen der Ministerien nicht wie geplant für Studien gelten, die ab 1. Jänner 2023 beauftragt werden, sondern bereits für jene, die ab 1. Jänner 2023 fertiggestellt bzw. vorgelegt werden.

Nicht d'accord geht die SPÖ mit dem jetzigen Entwurf, insofern er eine nachträgliche Legalisierung von Vergehen aus früheren Jahren beinhalte. Eine solche nachträgliche Legalisierung von Gesetzesbruch müsse ausgeschlossen werden, betonten die Sozialdemokraten.

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