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Parteifinanzen: Grüne und ÖVP beschließen Transparenzpaket

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Die Koalition ist sich bei der Reform der Parteifinanzen einig.

Die Koalition ist sich bei der Reform der Parteifinanzen einig. Wie Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer und ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger bei einer Pressekonferenz mitteilten, wird der Rechnungshof künftig bei begründetem Verdacht die Möglichkeit zur Einsicht in die Belege erhalten. Im Streitfall entscheidet der VfGH. Ein eigener Bericht über Wahlkampfaufwendungen muss innerhalb von einem halben Jahr vorgelegt werden. Vorerst nicht umfasst ist die Bundespräsidentenwahl.

Transparenter werden soll das Spenden-Meldesystem. Namen (und Summen) der Geber genannt werden ab Zuwendungen von 500 Euro. Als Bagatellgrenze wird eine Zuwendung von maximal 150 Euro eingezogen. Zwischen 150 und 500 Euro werden Namen und Summen zwar dem Rechnungshof gemeldet, die Angaben werden aber nicht veröffentlicht.

Maurer sprach von "ganzjähriger Spendentransparenz". Sie nannte als Ziel, dass das Gesetz mit möglichst breiter Mehrheit beschlossen wird. Daher soll es auch mit der Opposition Verhandlungen geben. Deren Vertreter waren schon heute Vormittag über den Gesetzesentwurf informiert worden. Im Entwurf von ÖVP und Grünen, der der APA vorliegt, sind einige Verfassungsbestimmungen enthalten - dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder SPÖ notwendig.

Parteien könnten Vorschläge einbringen

Ottenschläger betonte, man sei für Vorschläge der anderen Parteien offen. "Wir wollen faire Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb aller politischen Parteien in unserem Lande schaffen", sagte er. Erweitert wird auch die Erfassung von den Parteien nahestehenden Organisationen.

Laut Maurer beginnen nun die Verhandlungen, auch mit RH-Präsidentin Margit Kraker, die aufgrund der Verzögerung der Reform einen eigenen Gesetzesvorschlag erstellt hatte, werde man Gespräche führen. Die langjährige Forderung, die Kontrollen durch den RH auszubauen, komme nun jedenfalls. "Bisher musste er glauben, was die Parteien ihm sagen", so Maurer. Laut Ottenschläger wurde eine Vorgehensweise gewählt, die jener bei Steuerprüfungen durch das Finanzamt ähnlich sei.

Mehr Transparenz erhofft

Von der Neuordnung des Spendenmeldesystems erhoffen sich ÖVP und Grüne mehr Transparenz. Bei Einzelspenden von 500 bis zur Spendenverbotsgrenze von 7.500 Euro gelten die strengsten Regeln, hier müssen Namen und Summe quartalsweise an den RH übermittelt und veröffentlicht werden. Ob es exakt bei diesen Obergrenzen bleibt, ist noch offen - die 7.500 Euro Obergrenze wurde etwas aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nämlich schon mehrfach auf inzwischen 7.719,08 Euro valorisiert.

Was laut Maurer deutlich verschärft wird, sind die Sanktionen, etwa bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze. Wo die ÖVP für den Nationalratswahlkampf 2017 rund 800.000 Euro Strafe zahlen musste, wären es jetzt 8 Mio Euro, sagte die grüne Klubchefin. Sanktionen sind auch für Personen vorgesehen, die den Rechenschaftsbericht einer Partei verfälschen. Wird dieser nicht übermittelt, können die Sanktionen bis zur Einbehaltung bzw. Einstellung der Parteienförderung gehen, sagte sie. Der noch ausständige Bericht der ÖVP für 2019 liegt laut Ottenschläger übrigens "seit einiger Zeit" bereits beim RH, sei wegen der Klärung offener Fragen aber noch nicht veröffentlicht.

Gesetz soll im Sommer stehen

Bis zum Sommer wollen die beiden Regierungsfraktionen das Gesetz fertig haben. Nicht inkludiert ist in der Regelung die Bundespräsidentenwahl. Laut Regierungsprogramm sollte auch diese von den neuen Regeln bezüglich RH-Prüfkompetenz und Obergrenzen für Wahlkampfkosten und Spenden erfasst sein. Man werde dies nachziehen, versprach Ottenschläger. Die heuer anstehende Wahl bereits einzubeziehen wäre aus seiner Sicht "sehr sportlich" gewesen.

Bewusst nicht eingegangen sei man auf den Wunsch des Rechnungshofs, die Mittelverwendung der Parteienförderung auf Zweckmäßigkeit zu prüfen - der RH wollte auch unterbinden, dass staatliche Förderungen zur Begleichung von Strafen für Wahlkampfkostenüberschreitungen oder die Annahme illegaler Spenden eingesetzt werden dürfen. Der Eindruck sei, dass auch die anderen Parteien hier skeptisch seien, meinte Ottenschläger. Man wolle einen fairen Wettbewerb gewährleisten, aber jede Partei solle selbst entscheiden können, wie sie mit ihren finanziellen Mitteln umgehe. Andere Punkte seien aber grundsätzlich erfasst, ergänzte Maurer.

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