VKI klagte

Spitals-Schock für Krebs-Patient in Miami

Ein früherer Krebspatient hatte einen medizinischen Notfall während eines Miami-Aufenthalts. Seine Reiseversicherung wollte die Kosten allerdings nicht übernehmen. Der Verein für Konsumenteninformation klagte - und bekam recht. 

Im Frühjahr 2022 buchte ein Mann - er wird seit einer überstandenen Krebserkrankung 2010 über eine PEG-Sonde ernährt - eine Reise nach Miami. Sicherheitshalber schloss er auch eine Reiseversicherung inklusive Auslandskrankenversicherung ab. 

Während der Reise versagte dann die Sonde. Er musste stationär in einem US-Krankenhaus behandelt werden. Kostenpunkt: Mehrere Tausend US-Dollar - und die Versicherung wollte nicht zahlen. Denn: Der Defekt sei keine "akute Erkrankung" und die Behandlung stehe im Zusammenhang mit einer bereits bestehenden Erkrankung. 

Das Unternehmen reagierte auf eine entsprechende Intervention der Versicherungsbeschwerdestelle nicht. Der Fall wurde schließlich dem Verein für Konsumenteninformation übergeben und der brachte daraufhin eine Klage ein - mit Erfolg. 

OGH-Urteil: Versicherung muss zahlen 

Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied zugunsten des Mannes. Der plötzliche Defekt eines dauerhaft im Körper integrierten medizinischen Hilfsmittels - also etwa einer PEG-Sonde - kann als "plötzlich auftretende akute Erkrankung" im Sinn einer Reiseversicherung gelten. 

Außerdem sei nicht die chronische Grunderkrankung, sondern der neue Gesundheitszustand entscheidend. Und: Der Ausschluss für "vorhersehbare" Schäden greift nicht, da das Mitführen eines Ersatzteils - etwa aus Vorsichtsgründen - keine ausreichende Prognosemöglichkeit für einen Defekt darstellt. Die Versicherung muss die Behandlungskosten nun jedenfalls übernehmen. 

Königsberger-Ludwig
© APA/GEORG HOCHMUTH

Staatssekretärin: "Wir lassen niemanden zurück"

"Wir lassen niemanden zurück - auch nicht im Kleingedruckten", erklärt Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) zu dem Fall. "Dieses Urteil schützt all jene, die nach überstandener Krankheit auf medizinische Hilfsmittel angewiesen sind". Die Staatssekretärin sieht darin ein klares Signal: "Wer reist, darf sich auf seine Versicherung verlassen - egal ob mit PEG-Sonde, Prothese oder Insulinpumpe."

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