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Patientenanwalt für ELGA-Daten-Nutzung

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Bachinger: Wenn Anonymisierung und wissenschaftlicher Zweck garantiert sind.

Patientenanwälte-Sprecher Gerald Bachinger hat kein Problem damit, die Daten der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA für wissenschaftliche Zwecke zu nutzen. Voraussetzungen seien eine wirkliche Anonymisierung, damit keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind, sowie das Ausschließen von Geschäftemacherei, sagte er am Freitag zur APA.
 
"Ich habe überhaupt keinen Einwand dagegen und würde es sehr befürworten, dass auch ELGA-Daten weitergegeben werden", betonte er. Es müsse sich aber um aggregierte Daten handeln, die anonymisiert und nicht nur pseudonymisiert seien. Eine Beschränkung müsse es auch auf Forschung und Entwicklung geben, was auch streng zu kontrollieren sei. Die Pharmawirtschaft oder etwa Versicherungen sollten keinen Zugriff bekommen.
 

"Plump und undifferenziert"

"Es wäre für uns alle ein irrsinniger Verlust, etwa für die Gesundheitssystemforschung, aber auch ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern, wenn wir das nicht machen würden", meinte Bachinger weiter. ELGA nun in der Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes auszuschließen, hielte er für "pharisäerhaft", schließlich gebe es etwa bei den Krankenanstaltenträgern EDV-Systeme, die viel mehr Gesundheitsdaten enthielten.
 
Über die aktuelle Diskussion sei er unglücklich, denn sie laufe "plump und undifferenziert". Vor allem die Kritik der Ärztekammer stört ihn: "Die will ELGA nicht haben und versucht, ELGA auszuhebeln."
 

"Riesiger Nachteil"

Er stehe dazu, die ELGA-Daten nun für die Forschung zu öffnen, obwohl das bei der Einführung (und bis heute) per Gesetz ausgeschlossen war, so Bachinger. Man habe damals den Zugriff auf die elektronische Akte auf die behandelnden Ärzte und die Patienten selbst beschränkt, um ELGA trotz der lautstarken öffentlichen Gegnerschaft ins Laufen zu bringen. "Aber inhaltlich gesehen ist es ein riesiger Nachteil, wenn man darauf verzichtet", so Bachinger.
 
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