Amtsgeheimnis verletzt

Petzner muss vor Gericht

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Der BZÖ-Abgeordnete soll einen Bescheid vorzeitig veröffentlicht haben.

Der Kärntner BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner muss sich am Montag vor Gericht verantworten. Er wird der Verletzung des Amtsgeheimnisses (Paragraf 310 StGB) beschuldigt. Der Politiker hatte im April 2007 als Pressesprecher des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider in einer Aussendung den Inhalt eines Bescheides des Landes veröffentlicht, bevor der Betroffene selbst ihn erhalten hat. Petzner ortete in einer Stellungnahme einen Justizskandal.

Negativer Antrag auf Einbürgerung veröffentlicht
Bei der damaligen Aussendung ging es um die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen aus dem Sudan stammenden Religionslehrer. Das Land Kärnten verweigerte dem Mann die Einbürgerung, der VfGH hob den Bescheid auf, daraufhin erließ das Land erneut einen negativen Bescheid, über den Petzner ausführlich berichtete.

Immunität aufgehoben
Im Mai vergangenen Jahres hob das Parlament Petzners Immunität deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf. Der Antrag bezog sich laut Tagesordnung auf ein Vergehen gegen Paragraf 51 des Datenschutzgesetzes (nicht aber 310 StGB, Anm.). Darauf bezieht sich auch Petzners Vorwurf des Justizskandals. Er erklärte: "Ich will mich nicht hinter der Immunität verstecken, aber die Justiz kann nur wegen des Paragrafen einen Strafprozess durchführen, wegen dem die Auslieferung erfolgt ist." Er geht daher davon aus, dass der Prozess gar nicht durchgeführt werden kann. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar.

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