Pflegekräfte aus Drittstaaten dürfen nun schon vor Ablegung von ergänzenden Ausbildungen ohne Aufsicht im jeweils niederschwelligeren Pflegeberuf arbeiten
Wegen des Fachkräftemangels in der Pflege wird der Zugang von Personal aus Drittstaaten zur Rot-Weiß-Rot-Card in dem Bereich weiter erleichtert. Das hat Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) am Samstag angekündigt. Pflegerinnen und Pfleger mit im Ausland erworbener Qualifikation sollen schon dann ohne Aufsicht im jeweils niederschwelligeren Pflegebereich arbeiten können, wenn sie zur Anerkennung der Ausbildung in Österreich noch Ergänzungskurse ablegen müssen.
Zuletzt hatte es für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie Pflegefach- und Pflegeassistenz aus Drittstaaten im April 2021 Erleichterungen gegeben. Pflegekräfte aus Drittstaaten, deren Ausbildung als grundsätzlich gleichwertig eingestuft wird und die für eine Anrechnung im Nostrifizierungsverfahren noch Ergänzungskurse oder -ausbildungen ablegen müssen, konnten seither mit Genehmigung des Landeshauptmanns bereits vor Abschluss des Verfahrens eine niedrigere Pflegetätigkeit ausüben - allerdings nur unter Aufsicht zu Fortbildungszwecken . Nun sollen diese Pflegekräfte sich bereits im jeweils niederschwelligeren Bereich in das Gesundheitsregister eintragen lassen und dort innerhalb von zwei Jahren auch ohne Aufsicht arbeiten können, auch wenn noch Ergänzungskurse nachzuholen sind. "Das entlastet Pflegeeinrichtungen, die bisher diese qualifizierten Fachkräfte nur unter Aufsicht einsetzen durften", wird Kocher in der Aussendung zitiert. Mit der Maßnahme sollen Pflegekräfte aus Drittstaaten rascher Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen und die angespannte Personalsituation in der Pflege gemildert werden.