Der Politikwissenschafter Poier erklärt: Stefan hätte sich früher von Regionalwahlkreisliste streichen lassen müssen.
Dass nun doch Philippa Strache auf einem Wiener Landesmandat in den Nationalrat einzuziehen scheint, dürfte sich die FPÖ selbst eingebrockt haben. Hätte Harald Stefan rechtzeitig, nämlich vor der Mandatszuteilung, für seine Streichung von der Regionalwahlkreisliste Wien-Süd gesorgt, wäre das Problem nicht entstanden, sagte der Grazer Politikwissenschafter Klaus Poier am Dienstag auf APA-Anfrage.
Stefan selbst war trotz mehrmaligen Versuchs für die APA nicht erreichbar. Er hatte sowohl ein Direktmandat als auch eines über die Landesliste ergattert. Letzteres wollte er annehmen, um den Einzug der zuletzt als Tierschutzbeauftragter aktiven Ehefrau von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache zu verhindern. Allerdings besteht hier keine Wahlmöglichkeit, wie Poier bestätigte. Laut Nationalrats-Wahlordnung kann man zwar zwischen der Annahme eines Bundes- oder Landesmandats wählen, nicht aber zwischen einem Grundmandat auf Regionalwahlkreisebene und einem Landesmandat.
"Der Wortlaut der Bestimmung ist relativ klar, die Systematik auch", sieht Poier hier keinen Interpretationsspielraum. Bis jetzt sei das nie ein Thema gewesen; vermutlich, weil sich die Frage unmittelbar nach einer Wahl noch nicht gestellt habe. Auch ihm selbst sei die Bestimmung bisher nicht bekannt gewesen, so der Politikwissenschafter.
Hätte sich Stefan rechtzeitig, also vor der Mandatszuteilung durch die Landeswahlbehörde, von der Regionalwahlkreisliste streichen lassen, wäre das jetzige Problem der FPÖ nicht entstanden, so Poier. Möglicherweise sei es aber auch jetzt noch durch einen Verzicht Stefans auf sein Grundmandat lösbar, ortete er ein potenzielles Schlupfloch.