Nach Streitgespräch

Pilz siegt gegen Strache vor Gericht

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FPÖ-Chef HC Strache bezeichnete Pilz als „rechtskräftig verurteilt“.

Wahlen mag Heinz-Christian Strache gewinnen – Gerichtsverfahren nicht immer. In einem vom Grünen gegen den FPÖ-Chef angestrebten Prozess unterlag Strache, er wurde sogar zu einer Zahlung von 10.000 € (Lösungsbefugnis) an den Grünen Peter Pilz verurteilt. Strache will berufen, das Urteil ist demnach nicht rechtskräftig.

Ursache der für den FPÖ-Chef peinlichen Affäre ist ein heftiges Streitgespräch Straches mit Grünen-Chefin Eva Glawischnig vom vergangenen Sommer zum Thema Arigona Zogaj.

Klagsdrohungen
Strache hatte Vater Zogaj sowie Arigonas Bruder vorgeworfen, „kriminell“ zu sein. Glawischnigs Konter mit Blick auf die Staatsbürgerschaftsaffäre rund um FPK-Chef Uwe Scheuch: „Sie unterstützen die Russenmafia! Nicht Arigona oder ihre zwei kleinen Geschwister sind kriminell, sondern diese Leute, denen das FPK Staatsbürgerschaften anbietet.“ Das brachte Strache in Rage: „Für diese Aussage werde ich Sie klagen. Der einzige rechtskräftige Verurteilte ist Ihr Peter Pilz.“

Urteil vom 13. Jänner
Nun, geklagt hat am Ende Peter Pilz. Am 13. Jänner fällte Richterin Maria-Charlotte Mautner-Markhof ihr Urteil: Strache sei „schuldig, es ab sofort zu unterlassen, über den Kläger zu behaupten, der einzige rechtskräftige Verurteilte ist ihr Peter Pilz“. Die Delikte: Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Und weiter: Entweder Strache widerruft seine Behauptung kostenpflichtig in ÖSTERREICH – oder er bezahlt an Pilz 10.000 €. Begründung: Die ÖSTERREICH-Leser mussten den Eindruck gewinnen, der – tatsächlich unbescholtene – Pilz sei ein verurteilter Rechtsbrecher.

Straches Anwalt Johannes Hübner kündigte gegenüber ÖSTERREICH jedenfalls eine Berufung gegen das Urteil an.

(gü)

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