Anfütterungsverbot

Politikern drohen 5 Jahre Haft

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Die Regierung macht ernst mit ihrem Sauberkeitspaket. Das Anfütterungsverbot für Politiker wird verschärft.

Am 27. April präsentiert die Regierung bei ihrer Klausur am Wiener Kahlenberg ihr Transparenz-Paket. Ein Teil davon betrifft das Anfütterungsverbot für Amtsträger, das Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) mit den Justizsprechern der fünf Parlamentsparteien verhandelt.

Schon jetzt ist klar: Das Anfütterungsverbot wird deutlich verschärft. Das geht aus dem überarbeiteten Gesetzesentwurf des Justizministeriums hervor. Als Höchststrafe drohen Politikern bis zu fünf Jahre Haft. Eine Formulierung, die im Vorfeld für Aufregung gesorgt hat, wurde nun verschärft: Strafbar ist jetzt Bestechlichkeit „mit dem Vorsatz sich dadurch in seiner Amtsführung beeinflussen zu lassen“. Im alten Entwurf war diese Passage deutlich schwammiger formuliert.

Die Strafen werden nun gestaffelt:

  •  Geschenke bis 100 Euro sind erlaubt.
  •  Bei Geschenken bis 3.000 Euro gibt es bis zu zwei Jahre Haft.
  •  mehr als 3.000 Euro: bis zu drei Jahre Haft
  •  mehr als 50.000 Euro: mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre Haft.

Erlaubt sind hingegen Spenden zu „gemeinnützigen Zwecken“ – hier wittert der der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser eine Hintertüre. Gemeinnützige Stiftungen könnten so missbraucht werden. Einladungen zu Repräsentationszwecken sind ebenfalls erlaubt.

Insgesamt beurteilen die Justizsprecher der Oppositionsparteien den neuen Gesetzesentwurf aber als „wichtigen Meilenstein“. Korruptionsexperte Hubert Sickinger ist skeptischer: Es werde nun darauf ankommen, wie das Gesetz in der Praxis angewendet wird.

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