Grüne und BZÖ sind empört über den Plan des ÖVP-Finanzministers, das nächste Budget erst Anfang 2011 zu beschließen. Sie orten einen Verfassungsbruch.
Die Überlegung des Finanzministeriums, das Budget 2011 erst im kommenden Jahr zu beschließen, könnte der Verfassung widersprechen. Diese Auffassung vertreten zumindest die Grünen. Bundessprecherin Eva Glawischnig wies am Donnerstag auf eine Verfassungsbestimmung hin, wonach das Budget mindestens zehn Wochen vor Jahresende vorgelegt werden müsse. Ausnahmen gebe es nur klar definierte wie etwa für die Zeit einer EU-Präsidentschaft, eine Wirtschaftskrise als Grund gelte nicht.
"Leute für blöd verkaufen"
Glawischnig
vermutet, dass es der Regierung mit ÖVP-Finanzminister Josef Pröll an der
Spitze bloß darum gehe, die Bevölkerung über die Landtagswahlen im
Burgenland, der Steiermark und in Wien "hinwegzutrösten".
Danach würden die "brutalen Sparpakete" kommen, die
Bevölkerung werde für blöd verkauft.
Sondersitzung oder Rechtsweg
Die Grünen-Chefin verlangt, dass
sich Pröll ans Gesetz hält und das Budget wie geplant spätestens im Herbst
vorlegt: "Budget-Wahrheit muss zumutbar sein." Sollte der
Finanzminister nicht einlenken, sei sie bereit, mit den anderen
Oppositionsparteien über Sondersitzungen des Nationalrats zu dem Thema zu
sprechen. Auch einen Gang zum VfGH schloss Glawischnig auf Nachfrage nicht
aus.
BZÖ sieht Wählertäuschung
Das BZÖ sieht in der
Verschiebung des Budgets durch die Bundesregierung ebenfalls eine "Wählertäuschung"
und fordert eine Sondersitzung des Nationalrats. Bündnisobmann Josef Bucher
geht davon aus, dass sich auch die anderen Oppositionsparteien diesem
Vorschlag anschließen werden. Die Bundesregierung solle endlich Details zu
ihren Einsparungsplänen vorlegen, forderte er am Donnerstag.
"Hintergehung"
"Das ist eine Wählertäuschung,
wenn man das Budget auf das Frühjahr 2011 verschiebt, nur um sich über
Wahlen hinwegzuretten. Das ist der wahre Grund, das ist die wahre Verfehlung",
erklärte Bucher. Dass man das Parlament "ausschaltet und vor den
Kopf stößt" - schließlich gebe es einen festgelegten Fahrplan
- sei "unverständlich". Das Bündnis werde jedenfalls darauf
drängen, dass es nicht zu dieser "Hintergehung" komme und
Pröll noch vor den Wahlen seine Sparpläne vorlegt.
Abgesehen davon sei die Verschiebung auch kein gutes Signal für den Wirtschaftsstandort: "Der Nothaushaltsgedanke darf nicht durchgehen", so Bucher. "Es wird Belastungen, Steuererhöhungen, die Zurücknahme von Wirtschaftsförderungen und die Streichung von Investitionsprojekten geben", verwies er auf das Sparpaket von 1996. Dieses habe "viele Grauslichkeiten" enthalten, so der Bündnischef. Er pochte weiterhin auf eine Schuldenbremse, eine Verwaltungs- und Staatsreform sowie eine Generationenbilanz.
"Grüne haben Recht"
Die Verzögerung des
Budgetbeschlusses ist tatsächlich nicht mit der Verfassung vereinbar. Werner
Zögernitz, Leiter des Instituts für Parlamentarismus und früherer
Klubdirektor der ÖVP, bestätigt, dass "eindeutig" in der Verfassung
festgelegt ist, dass die Vorlage des Finanzministers noch heuer dem
Nationalrat vorgestellt werden muss. Allerdings sind bei Zuwiderhandeln
keine Sanktionen vorgesehen.
Wesentlich ist dabei vor allem Paragraf 51 der Bundesverfassung. Darin heißt es: "Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn jenes Finanzjahres vorzulegen, für das ein Bundesfinanzgesetz beschlossen werden soll."
Jo, mei
Allerdings war es in der Vergangenheit schon mehrfach so,
dass das Budget erst im laufenden Jahr beschlossen wurde. Das kam immer dann
vor, wenn nach Herbstwahlen erst eine Regierung gebildet wurde, der man die
Erstellung des neuen Haushalts überlassen wollte. Bis das neue Budget
wirksam wurde, hatte man den Voranschlag des Jahres davor einfach
weitergeschrieben.